Zeise-Salz

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Strukturformel
Struktur des Zeise-Salzes
Allgemeines
Name Zeise-Salz
Andere Namen

Kaliumtrichloridoethylenplatinat(II)-hydrat

Summenformel C2H4Cl3KPt
CAS-Nummer 123334-22-5
Kurzbeschreibung

gelber Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 368,61 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,88 g·cm3−[1]

Schmelzpunkt

220 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-37/39
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Bei dem Zeise-Salz handelt es sich um einen Platinkomplex mit der Summenformel K[PtCl3(C2H4)]·H2O. Er wurde 1827[3] von dem dänischen Chemiker William Christopher Zeise entdeckt und gilt als eine der ersten synthetisierten metallorganischen Verbindungen.

Darstellung und Gewinnung

Zeise erhielt den Komplex durch Kochen von Kaliumtetrachloridoplatinat(II) (K2[PtCl4]) in Ethanol. Hierbei spaltet sich aus Ethanol Wasser ab unter der Bildung von Ethen. Dieses koordiniert dann an das Platinzentrum und bildet das Zeise-Salz.[4]

Synthese nach Zeise


Zeise postulierte damals, dass das entstandene Salz Ethen enthielte. Dies konnte jedoch erst Jahrzehnte später bestätigt werden, als Kaliumtetrachloridoplatinat(II) mit Ethen zur Reaktion gebracht wurde und das gleiche Salz erhalten wurde.[5]

Struktur

Im Zeise-Salz ist das zentrale Platinion quadratisch-planar koordiniert. Im Festkörper steht der Ethylenligand senkrecht zu dieser Ebene, in Lösung jedoch rotiert er um die σ-Bindung zum Metallion.[6] Durch Eliminierung von Kaliumchlorid kann das Dimer des Zeise-Salzes erhalten werden.

Dimer des Zeise-Salzes


Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Datenblatt Potassium trichloro(ethylene)platinate(II) hydrate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. April 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Christoph Elschenbroich: Organometallchemie. 6. Auflage, Teubner, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8351-0167-8, S. 468 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche}.
  4. W. C. Zeise: Annalen der Physik und Chemie 1831, 97, 497–541.
  5. K. Birnbaum: Annalen der Chemie und Pharmacie 1869, 152 (2), 137–147.
  6. Christoph Elschenbroich: Organometallchemie 2002 Teubner Verlag.

Siehe auch

Wacker-Verfahren

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