Trikresylphosphate

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Trikresylphosphate (TKP, engl. TCP) sind eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in mehreren (mindestens 10) unterschiedlichen isomeren Formen auftreten. Sie sind Phosphorsäureester der Kresole. Da Kresol als ortho-, meta- oder para-Kresol vorliegen kann, unterscheiden sich die Isomere von TKP in der Position der Methylgruppe (–CH3) an den drei aromatischen Ringen. Sie können beispielsweise als o,o,o-Trikresylphosphat, m,m,m-Trikresylphosphat, p,p,p-Trikresylphosphat, aber auch als o,m,p-Trikresylphosphat vorliegen.

Substanzen

Trikresylphosphate
Name Trikresylphosphat
(Isomerengemisch)
o,o,o-Trikresylphosphat m,m,m-Trikresylphosphat p,p,p-Trikresylphosphat
Andere Namen
Tolylphosphat, TKP, TCP (engl.)
Strukturformel Strukturformel von o,o,o-Trikresylphosphat Strukturformel von m,m,m-Trikresylphosphat Strukturformel von p,p,p-Trikresylphosphat
CAS-Nummer 1330-78-5 78-30-8 563-04-2 78-32-0
PubChem 6527 11232 6529
Summenformel C21H21O4P
Molare Masse 368,4 g·mol−1
Aggregatzustand flüssig fest fest
Kurzbeschreibung geruchlose, farblose, ölige Flüssigkeit
Dichte 1,165 g·cm−3 1,2 g·cm−3 1,15 g·cm−3 1,24 g·cm−3
Schmelzpunkt −33 °C 11 °C 25,6 °C 77–78 °C
Siedepunkt 410 °C 260 °C 410 °C
Löslichkeit wenig löslich in Wasser (3,4 mg/l [1])
GHS-
Kennzeichnung

[2] [3]

aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]


07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich
Achtung
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [5]


08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich
Gefahr
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [6]


07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich
Achtung
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [7]


07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich
Achtung
H- und P-Sätze 319-400 370-411 312-302-411 312-302-411
keine EUH-Sätze keine EUH-Sätze keine EUH-Sätze keine EUH-Sätze
273-​305+351+338 ? ? ?
Gefahrstoff-
kennzeichnung
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [5]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [6]
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
Gesundheits-
schädlich
Umwelt-
gefährlich
(Xn) (N)
aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [7]
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
Gesundheits-
schädlich
Umwelt-
gefährlich
(Xn) (N)
R-Sätze 39/23/24/25-51/53 39/23/24/25-51/53 21/22-51/53 21/22-51/53
S-Sätze (1/2)-20/21-28-45-61 (1/2)-20/21-28-45-61 (2)-28-61 (2)-28-61
WGK 2

Sind alle drei Methylgruppen gleich angebracht, wird auch von Tri-x-tolylphosphat oder x-Trikresylphosphat (x = o, m, p) gesprochen. Als Trikresylphosphat i. e. S. wird allgemein ein Isomerengemisch der verschiedenen Formen verstanden. Je nach vorliegendem Isomerengemisch unterscheiden sich die physikalischen und physiologischen Eigenschaften des Stoffes. o-Trikresylphosphat und andere Isomere mit ortho-Stellungen sind giftig und hemmen das Enzym Cholinesterase.

Gewinnung und Darstellung

Trikresylphosphate können durch Reaktion von Kresolen mit Phosphoroxychlorid gewonnen werden:

OPCl3 + 3 HOC6H4CH3 → OP(OC6H4CH3)3 + 3 HCl

In alkalischen Medien wandeln sie sich durch Hydrolyse zu Kresolen und Dikresylphosphaten um. Beispiel für Natronlauge:

OP(OC6H4CH3)3 + NaOH → + HOC6H4CH3 + NaO2P(OC6H4CH3)2

Verwendung

Trikresylphosphate dienten als Flammschutzmittel und als Weichmacher für PVC, Nitrozellulose, Acrylate, Firnis. Weiterhin dienten sie als Zusatz in Schmierstoffen, Hydraulikflüssigkeit und anderen technischen Ölen, sowie als Benzinadditiv (als Antipräignitionsstoff, also Rückstandsumwandler)[8]. Sie werden jedoch derzeit wegen ihrer Giftigkeit dazu nicht mehr verwendet. Eine Ausnahme dabei ist der Einsatz als Zusatz für Öle (bis 5 % Anteil) für Flugmotoren, wo sie auch heute noch im Einsatz sind, was bei Umgang und Störungen mit ebensolchen eine Gefahr für Umwelt, Mannschaft und Passagiere darstellt.

Andere Anwendungen sind der Einsatz von Trikresylphosphaten als Kühlmittel, Lösungsmittel, Zwischenprodukt bei chemischen Synthesen und Absorbens (Waschflüssigkeit, z. B. für Phenol).

Sicherheitshinweise

Alle Isomere sind Nervengifte (neurotoxisch). Bei Vergiftung mit diesen Stoffen sind häufig Gesundheitsprobleme zu beobachten. Einerseits können, charakteristischerweise verzögert, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall auftreten und andererseits langfristige neurologische Symptome wie Lähmungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Ermüdungserscheinungen, Herzrasen, Kurzatmigkeit, Glieder- und Muskelschmerzen.[9][10] Bei Fluggästen, Flugbegleitern und Piloten sind Vergiftungsfälle bekannt, bei denen von einer Vergiftung mit TKP ausgegangen wird, da die Zapfluft von Flugzeugen im Fall von Störfällen mit TKP kontaminiert sein kann.[11][12][13]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu CAS-Nr. 1330-78-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 28. März 2008 (JavaScript erforderlich).
  2. Datenblatt Tritolyl phosphate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 11. Mai 2011.
  3. Eintrag zu CAS-Nr. 563-04-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 11. Mai 2011 (JavaScript erforderlich).
  4. 4,0 4,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 1330-78-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  5. 5,0 5,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 78-30-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  6. 6,0 6,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 563-04-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  7. 7,0 7,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 78-32-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  8. Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Referat Grundwasser, Altlasten
  9. Tricresylphosphatdatenblatt der WHO (englisch)
  10. H. M. Bolt, Z. Myslak: Toxikologie von Arbeitsstoffen, in Grundlagen der Arbeitsmedizin, Stuttgart, 1985, Verlag W. Kohlhammer, S. 279–361.
  11. Giftige Chemikalie in Flugzeugen (WDR2)
  12. The Aerotoxic Association
  13. Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu "Kontaminierte Kabinenluft an Bord von Verkehrsflugzeugen"

Weblinks

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