Thallium(I)-fluorid

Thallium(I)-fluorid

Kristallstruktur
Keine Kristallstruktur vorhanden
Kristallsystem

orthorhombisch

Allgemeines
Name Thallium(I)-fluorid
Andere Namen
  • Thalliumfluorid (mehrdeutig)
  • Thalliummonofluorid
Verhältnisformel TlF
CAS-Nummer 7789-27-7
PubChem 62675
Kurzbeschreibung

farbloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 223,39 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

8,36 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

327 °C[1]

Siedepunkt

655 °C[1]

Löslichkeit
  • sehr gut löslich in Wasser[1]
  • wenig löslich in Ethanol[1]
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300-330-373-411
P: 260-​264-​273-​284-​301+310-​310Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/28-33-51/53
S: (1/2)-13-28-45-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche nicht möglich

Thallium(I)-fluorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thalliumverbindungen und Fluoride.

Gewinnung und Darstellung

Thallium(I)-fluorid lässt sich durch Reaktion von Thallium(I)-carbonat mit reinem Fluorwasserstoff gewinnen.[1]

$ \mathrm {Tl_{2}CO_{3}+2\ HF\longrightarrow 2\ TlF+CO_{2}+H_{2}O} $

Eigenschaften

Thallium(I)-fluorid liegt als harte glänzende weiße Kristalle mit orthorhombischer Kristallstruktur (deformierte Steinsalzstruktur, a= 5,1848, b= 6,0980, c= 5,4916(2) Å, Z=4, Raumgruppe Pm2a[5]) vor. Als Flüssigkeit ist es gelblich. Es ist nicht hygroskopisch, zerfließt aber beim Anhauchen, um sofort wieder zu erstarren. Die konzentrierte wässrige Lösung zeigt starke alkalische Reaktionen.[1]

Verwendung

Thallium(I)-fluorid kann zur Herstellung fluorhaltiger Ester verwendet werden.[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Georg Brauer; Handbuch der präparativen anorganischen Chemie, Band 2, S.876; ISBN 3-432-87813-3
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Thalliumverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Thalliumverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520035“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Datenblatt Thallium(I) fluoride bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. April 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Crystal structure and lattice energy of thallium(I) fluoride: inert-pair distortions, DOI: 10.1039/DT9740001907