Thallium(I)-iodid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Thallium(I)-iodid
__ Tl+     __ I (über 168 °C)
Kristallsystem

kubisch

Allgemeines
Name Thallium(I)-iodid
Andere Namen
  • Thalliumjodid
  • Thalliummonoiodid
Verhältnisformel TlI
CAS-Nummer 7790-30-9
PubChem 62679
Kurzbeschreibung

Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 331,29 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

7,29 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

440 °C[1]

Siedepunkt

824 °C[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300-330-373-411
P: 260-​264-​273-​284-​301+310-​310Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/28-33-51/53
S: (1/2)-13-28-45-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Thallium(I)-iodid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thalliumverbindungen und Iodide.

Gewinnung und Darstellung

Thallium(I)-iodid lässt sich durch Reaktion von Thallium(I)-sulfat oder Thallium(I)-nitrat mit Kaliumiodid gewinnen.[1]

Eigenschaften

Thallium(I)-iodid kommt in zwei enantiotrope Modifikationen vor. Unter 168 °C hat es eine orthorhombisch Kristallstruktur mit der Raumgruppe Cmcm (a = 4,582, b = 12,92, c = 5,251 A). Diese verfärbt sich an Licht. Bei Temperaturen über 168 °C ist liegt es als roter Feststoff mit einer Kristallstruktur vom Caesiumchlorid-Typ vor. Diese Struktur bleibt auch nach Abkühlen auf Zimmertemperatur einige Zeit unverändert bestehen.[1]

Verwendung

Thallium(I)-iodid wird als Mischkristall zusammen mit Thallium(I)-bromid als Thalliumbromidiodid bei der abgeschwächte Totalreflexion Spektroskopie eingesetzt.[5]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Georg Brauer; Handbuch der präparativen anorganischen Chemie, Band 2, S. 876; ISBN 3-432-87813-3
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Thalliumverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Thalliumverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520035“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Datenblatt Thallium(I) iodide bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. April 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. J Michael Hollas: Moderne Methoden in der Spektroskopie. S. 59; ISBN 978-3540670087

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