Nikethamid

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Strukturformel
Struktur von Nikethamid
Allgemeines
Freiname Nikethamid
Andere Namen
  • Nikotinsäurediethylamid
  • N,N-Diethylnicotinamid
Summenformel C10H14N2O
CAS-Nummer 59-26-7
PubChem 5497
ATC-Code

R07AB02

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Stimulans

Eigenschaften
Molare Masse 178,23 g·mol−1
Dichte

1,06 g·cm−3 (25 °C)[1]

Schmelzpunkt

23 °C[1]

Siedepunkt

296–300 °C[1]

Brechungsindex

1,524 bei 20 °C[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301-315-319-335
P: 261-​301+310-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]

T
Giftig
R- und S-Sätze R: 25-36/37/38
S: 26-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Nikethamid oder Nicethamid ist ein Psychostimulans und bewirkt im Wesentlichen eine Atem- und Kreislaufstimulation. Es wurde früher unter anderem als medizinische Gegenmaßnahme nach Überdosierungen von Beruhigungsmitteln eingesetzt.

Im Sport gehört Nikethamid wie alle Stimulantien zu den verbotenen Dopingmitteln. Bekannt wurde unlängst der Fall der amerikanischen Sprint-Weltmeisterin Torri Edwards, die 2004 der Einnahme von Nikethamid überführt und deshalb für zwei Jahre gesperrt wurde.

2012 wurde Igor Walilko vom Internationalen Sportsgerichthof freigesprochen, nachdem bei dem 12-jährigen polnischen Kartsportler zuvor bei einer Dopingkontrolle erhöhte Nikethamid-Werte festgestellt wurden und deswegen eine zweijährige Sperre ausgesprochen wurde. Der Sportgerichtshof wertete die Sperre als übertrieben und unverhältnismäßig. Der Junge hat zuvor Energie-Riegel gegessen, die Nikethamid enthielten. [3]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Datenblatt N,N-Diethylnicotinamide bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. April 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. James Corrigan: The Last Word: War on drugs guilty of wounding youngsters
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