Bleidistearat
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| Strukturformel | ||||||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||||||
| Name | Bleidistearat | |||||||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C36H70O4Pb | |||||||||||||||||||
| CAS-Nummer |
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| PubChem | 61258 | |||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farbloser Feststoff[1] | |||||||||||||||||||
| Eigenschaften | ||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 774,15 g·mol−1 | |||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||
| Dichte |
1,4 g·cm−3[1] | |||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
unlöslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | ||||||||||||||||||||
Bleidistearat ist das Bleisalz der Stearinsäure (deshalb auch Bleiseife genannt).
Gewinnung und Darstellung
Bleistearat wird durch Reaktion von Stearinsäure mit Blei(II)-oxid gewonnen.[2]
Eigenschaften
Bleidistearat ist ein farbloses brennbares Pulver, welches praktisch unlöslich in Wasser ist.[1]
Verwendung
Bleidistearat wird als Stabilisator in PVC[5], als Schmiermittelzusatz sowie als Röntgenstrahlungsdetektormaterial verwendet.
Verwandte Verbindungen
- dibasisches Bleistearat C36H70O6Pb3, CAS: 12578-12-0
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu Bleistearat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. März 2008 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 IUCLID Dataset, Februar 2000
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bleiverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
<ref>-Tag. Der Name „CLP_82810“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Hans K. Felger: Polyvinylchlorid. Hanser Verlag, 1986, ISBN 3446143602, S. 1461 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).