Benzoesäuremethylester

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Strukturformel
Struktur von Benzoesäuremethylester
Allgemeines
Name Benzoesäuremethylester
Andere Namen
  • Methylbenzoat
  • Benzolcarbonsäuremethylester
  • Niobeöl
Summenformel C8H8O2
CAS-Nummer 93-58-3
PubChem 7150
Kurzbeschreibung

farblose angenehm riechende Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 136,15 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,09 g·ml−1 (20 °C)[2]

Schmelzpunkt

−12 °C[2]

Siedepunkt

199 °C[2]

Dampfdruck

25 Pa (20 °C)[2]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (157 mg·l−1 in Wasser bei 30 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-319
P: 305+351+338 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22
S: 23-24/25
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Benzoesäuremethylester (Methylbenzoat, Niobeöl) ist eine chemische Verbindung, eine farblose Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch, die als Ester aus der aromatischen Benzoesäure bei Reaktion mit Methanol entsteht. Es handelt sich um einen Duft- und Aromastoff, der bei der Herstellung von Kosmetika und in Lebensmitteln verwendet wird.

Verwendung

Benzoesäuremethylester wird aufgrund seiner Eigenschaft als schwer siedende Substanz auch als Messflüssigkeit für Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip verwendet. Eine weitere Verwendung liegt in der Nutzung als Intermedium (neben Benzoesäuremethylester zum Beispiel auch Xylol) bei der Herstellung von histologischen Präparaten.

Einzelnachweise

  1. Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Eintrag zu CAS-Nr. 93-58-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 07.01.2008 (JavaScript erforderlich)
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Benzoesäuremethylester bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 10. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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