Uranylchlorid

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Strukturformel
2.svg Cl-.svg Uranyl-Ion.svg
Allgemeines
Name Uranylchlorid
Andere Namen

Dichlordioxiuran

Summenformel (UO2)Cl2
CAS-Nummer 7791-26-6
PubChem 82259
Kurzbeschreibung

gelbe, fluoreszierende Kristalle[1][2]

Eigenschaften
Molare Masse 340,90 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit
  • schlecht löslich in THF[3]
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-300-373-411
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/28-33-51/53
S: (1/2)-20/21-45-61
Radioaktivität
Radioaktiv
 
Radioaktiv
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Uranylchlorid, (UO2)Cl2 ist eine instabile, hellgelbe chemische Verbindung des Urans. Es bildet große sandartige Kristalle. Das Molekül bildet sich, indem Chlorgas über rotglühendes Urandioxid geleitet wird. Uranylchlorid entsteht auch, wenn man Uranoxid in Salzsäure löst und die Lösung anschließend evakuiert.

Eigenschaften

Uranylchlorid und seine beiden Hydrate ((UO2)Cl2 · H2O / (UO2)Cl2 · 3 H2O) zersetzen sich unter Lichteinwirkung, was 1804 von Adolph Ferdinand Gehlen festgestellt wurde. Diese Lichtempfindlichkeit erregte zeitweise wissenschaftliche Aufmerksamkeit und zahlreiche Bemühungen, die Salze für neue fotografische Anwendungen zu nutzen, was jedoch nicht erfolgreich war. Wie viele anderen Uranverbindungen zeigt Uranylchlorid Fluoreszenz unter ultraviolettem Licht, verglichen mit anderen Uranylsalzen ist sie jedoch schwach.[2]

Industrielle Bedeutung

Die Firma Indian Rare Earths Limited (IREL) hat eine Möglichkeit entwickelt, Uran aus den östlichen und westlichen Küstendünen Indiens zu gewinnen. Nach der Vorbearbeitung mit starken Magnetabscheidern und dem Pulverisieren werden die mineralhaltigen Sande (Monazite) mit Natriumhydroxid und Wasser bei etwa 120 °C unter Druck aufgespalten. Die Hydroxidlösung wird anschließend mit konzentrierter Salzsäure versetzt, um die Hydroxide in eine gesättigte Lösung aus Uranchlorid und anderen Chloriden der Seltenerdmetalle (einschließlich Thorium) umzuwandeln. Danach wird aus der Lösung das Lösungsmittel extrahiert, wodurch Uranylchlorid und Thoriumoxalat entsteht. Die unreine Uranylchloridlösung wird nun durch Fällung und Extraktion der Fremdstoffe in Nitratlösung auf kerntechnische Reinheit veredelt.

Gesundheits- und Umweltgefahren

Uranylchlorid ist hochtoxisch beim Einatmen und Verschlucken. Außerdem besteht die Gefahr der Anreicherung im menschlichen Körper, was vor allem die Leber und die Nieren betrifft. Für Wasserorganismen ist es ebenfalls giftig und kann Langzeitschäden in der Wasserwelt verursachen. Wie alle Uranverbindungen ist es radioaktiv. Die Aktivität ist von der Isotopenzusammensetzung des Urans abhängig.

Einzelnachweise

  1.  N. Kumar, Dennis G. Tuck: The direct electrochemical synthesis of neutral and anionic halogen complexes of uranium(IV) and uranium(VI). In: Inorganica Chimica Acta. 95, Nr. 4, 1984, S. 211–215, doi:10.1016/S0020-1693(00)87469-1.
  2. 2,0 2,1  B. S. Satyanarayana: The fluorescence of the uranyl compounds and the raman spectrum of the uranyl ion. In: Proceedings Mathematical Sciences. 15, Nr. 5, 1942, S. 414-416, doi:10.1007/BF03046037.
  3.  Afif M. Seyam: Observations on the reaction of uranium tetrachloride and dichlorodioxouranium(VI) with lithium alkyls. In: Inorganica Chimica Acta. 10, Nr. 2, 1985, S. 123–126, doi:10.1016/S0020-1693(00)84567-3.
  4. 4,0 4,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Uranverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Uranverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 25. April 2011 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82950“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Literatur

  • Ingmar Grenthe, Janusz Drożdżynński, Takeo Fujino, Edgar C. Buck, Thomas E. Albrecht-Schmitt, Stephen F. Wolf: Uranium, in: Lester R. Morss, Norman M. Edelstein, Jean Fuger (Hrsg.): The Chemistry of the Actinide and Transactinide Elements, Springer, Dordrecht 2006; ISBN 1-4020-3555-1, S. 253–698; doi:10.1007/1-4020-3598-5_5.

Weblinks

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