Cathin

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Strukturformel
Struktur von Cathin
Allgemeines
Freiname Cathin
Andere Namen
  • Pseudonorephedrin
  • Norpseudoephedrin
  • β-Hydroxyamphetamin
  • (+)-(1S,2S)-2-Amino-1-phenylpropan-1-ol
Summenformel C9H13NO
CAS-Nummer
  • 492-39-7
  • 2153-98-2 (Hydrochlorid)
PubChem 441457
ATC-Code

A08AA07

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Stimulans

Verschreibungspflichtig: Ja + BtMG
Eigenschaften
Molare Masse 151,21 g·mol−1
Schmelzpunkt

174–176 °C[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (20 g·l−1 bei 20 °), löslich in Salzsäure und Ethanol[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301-315-319-335
P: 261-​301+310-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]

Xn
Gesundheits-
schädlich
R- und S-Sätze R: 22
S: keine S-Sätze
LD50

161 mg·kg−1 (Maus, intraperitoneal)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Cathin (INN), auch Norpseudoephedrin, Pseudonorephedrin, β-Hydroxyamphetamin, ist ein Alkaloid, chemisch ein Amphetamin, und zählt zu den Stimulantien. Der Wirkstoff wird unter anderem aus Blättern des in Hochlagen ostafrikanischer Länder vorkommenden Kathstrauches gewonnen, teils auch aus Zweigspitzen mit Blättern.

Anwendung

Cathin-haltige Arzneimittel werden als Anorektika (Appetitzügler) verkauft. Diese sind rezeptpflichtig und dürfen nur über wenige Wochen hinweg benutzt werden.

Kathstrauch enthält Cathin.

Als Arzneimittel wurden Vita-Schlank-Tropfen® und X-112® vom europäischen Markt genommen. Nach der Namensänderung von Norpseudoephedrin auf Cathin ist ein Medikament unter dem Namen ALVALIN® Lösung hergestellt worden.

Der Stoff steht auf der Dopingliste des IOC, der Grenzwert liegt bei über 5 µg/ml im Urin.

Cathin ist eines der Alkaloide in der Droge Kath, die vor allem in Ostafrika und auf der arabischen Halbinsel verbreitet ist.[3]

Rechtsstatus

Cathin [(1S,2S)-2-Amino-1-phenylpropan-1-ol] ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Datenblatt Cathin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. März 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Stefan W Toennes, Sebastian Harder,1 Markus Schramm, Constanze Niess, and Gerold F Kauert: "Pharmacokinetics of cathinone, cathine and norephedrine after the chewing of khat leaves", Institute of Forensic Toxicology, University of Frankfurt, PMC 1884326.

Siehe auch

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