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Allgemeines | |||||||||
Freiname | Methylphenobarbital | ||||||||
Andere Namen | |||||||||
Summenformel | C13H14N2O3 | ||||||||
CAS-Nummer | 115-38-8 | ||||||||
PubChem | 8271 | ||||||||
ATC-Code | |||||||||
DrugBank | DB00849 | ||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||
Verschreibungspflichtig: BtMG | |||||||||
Eigenschaften | |||||||||
Molare Masse | 246,26 g·mol−1 | ||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||
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LD50 | |||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Methylphenobarbital (Handelsname: Mebaral® (USA)) ist ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat.
Rechtsstatus
Methylphenobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Methylphenobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Thieme Chemistry (Hrsg.): RÖMPP Online - Version 3.1. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2008.
- ↑ Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
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