Metanilsäure

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Strukturformel
Strukturformel von Metanilsäure
Allgemeines
Name Metanilsäure
Andere Namen
  • 3-Aminobenzolsulfonsäure
  • 3-Aminobesilat
  • Anilin-3-sulfonsäure
  • m-Aminobenzolsulfonsäure
  • m-Anilinsulfonsäure
Summenformel C6H7NO3S
CAS-Nummer 121-47-1
PubChem 8474
Kurzbeschreibung

weißer, kristalliner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 173,19 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,69 g·cm−3 (25 °C)[1]

Schmelzpunkt

288 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 332-312-302
P: 280 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 20/21/22
S: (2)-25-28
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Metanilsäure ist der Trivialname für 3-Aminobenzolsulfonsäure. Aminobenzolsulfonsäuren sind wichtige industrielle Zwischenprodukte zur Synthese von organischen, wasserlöslichen Farbstoffen. Aufgrund der hohen Acidität der Sulfonsäurefunktion liegt, im Gegensatz zu Aminocarbonsäuren, ihr isoelektrischer Punkt (IEP) im Sauren.

Synthese

Die technische Herstellung geht von Nitrobenzol aus, das zunächst selektiv zu 3-Nitrobenzolsulfonsäure sulfoniert wird. Dem schließt sich eine Bechamp-Reduktion an.

Alternativ kann auch Benzolsulfonsäure nitriert werden, wobei ein Isomerengemisch aus Nitrobenzolsulfonsäuren entsteht, das getrennt werden muss. Das meta-Isomere wird dann wie oben zur Metanilsäure reduziert. Dieses Verfahren kommt dann zum Einsatz, wenn gleichzeitig Orthanilsäure gewonnen werden soll.

Anwendung

Metanilsäure wird als Reagenz beim Nachweis von Nitriten verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Metanilsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 11. April 2009 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 121-47-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Datenblatt 3-Aminobenzenesulfonic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 10. April 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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