Sulfolan

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Strukturformel
Struktur von Sulfolan
Allgemeines
Name Sulfolan
Andere Namen
  • Tetrahydrothiophen-1,1-dioxid
  • Tetramethylensulfon
Summenformel C4H8O2S
CAS-Nummer 126-33-0
PubChem 31347
Kurzbeschreibung

gelbliche, zerfließliche Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 120,17 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,26 g·cm−3 (30 °C)[1]

Schmelzpunkt

27,4–27,8 °C[1]

Siedepunkt

285 °C[1]

Dampfdruck

3,5 Pa (30 °C)[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: 262-​308+313-​330 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22
S: (2)-25
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Sulfolan, auch Tetrahydrothiophen-1,1-dioxid genannt, zählt zu den Sulfonen und ist ein polares Lösungsmittel. Das Molekül lässt sich als Fünfring aus vier Kohlenstoff-Atomen und einem doppelt oxidierten Schwefel-Atom beschreiben; die Summenformel lautet C4H8O2S.

Eigenschaften

Der Flammpunkt liegt bei 165 °C, die spezifische Wärmekapazität beträgt 1,5 J/(g·K). Sulfolan ist der Wassergefährdungsklasse WGK 1 zugeordnet.

Verwendung

In der Technik dient es als Lösungsmittel, z. B. zur Extraktion von Aromaten. In der Gasreinigung wird es zur Abtrennung von Schwefelverbindungen eingesetzt.

In medizinischen Anwendungen kann es genutzt werden, um als Lösungsmittel Stoffe durch Zellmembranen zu transportieren – gewollt bei Medikamenten, ungewollt auch für giftige Stoffe.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu Sulfolan in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4.6.2008 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 126-33-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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