Safeguards

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Der Begriff Safeguards wird im englischen Sprachraum und von internationalen Organisationen zur Bezeichnung von „Absicherungsmaßnahmen“, im Sinne von Schutzmechanismen verwendet.

Beispiele

Safeguards zur Atommaterialüberwachung

Die Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) verwendet und bezeichnet mit „Safeguards“ Maßnahmen zur Überwachung von Nuklearmaterial. Im Deutschen sind hierfür auch die Ausdrücke Kernmaterialüberwachung, Spaltmaterialüberwachung oder Spaltstoffflusskontrolle gebräuchlich.

Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Bestreben, die Weiterverbreitung (Proliferation) von Kernwaffen möglichst zu verhindern und die unerlaubte Entnahme zu entdecken. Dazu werden organisatorische und physikalische Prüfmethoden eingesetzt.

Die Überwachung der Nichtverbreitung dient der Verifikation der Richtigkeit der von einem zu überwachenden Staat verlangten Deklarationen durch regionale (EURATOM) oder internationale (IAEO) Organisationen.


Die Safeguards basieren auf folgenden Bestimmungen:

1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM, Kapitel VII:

Artikel 77: Die Kommission hat ... sich zu vergewissern, dass die ... besonderen spaltbaren Stoffe nicht zu anderen als den von ihren Benutzern angegebenen Zwecken verwendet werden. Artikel 81: Soweit dies für die Überwachung erforderlich ist, haben die Inspektoren ... jederzeit zu allen Orten, Unterlagen und Personen Zugang ...

2. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT):

Artikel II: Verzicht auf Annahme, Herstellung und Erwerb von Kernsprengkörpern Artikel III: Verpflichtung zur Annahme von Sicherungsmaßnahmen für Nichtkernwaffenstaaten nach Maßgabe der IAEO-Satzung, Musterabkommen INFCIRC/153 corr.

3. Verifikationsabkommen INFCIRC/193 (entspricht dem Musterabkommen INFCIRC/153 corr.):

Artikel 28: Ziel ... der Sicherungsmaßnahmen ist die rechtzeitige Entdeckung der Abzweigung signifikanter Mengen Kernmaterials von friedlichen nuklearen Tätigkeiten für die Herstellung von Kernwaffen und sonstigen Kernsprengkörpern ... sowie die Abschreckung von einer solchen Abzweigung durch das Risiko frühzeitiger Entdeckung.

Weltbank-Safeguards

Bei IWF und Weltbank, wie auch bei einer Reihe anderer multilateraler Entwicklungsbanken bezeichnen die Safeguards (Eigentlich „Safeguard Policies“) Verwaltungsvorschriften, welche den rechtlichen Rahmen für die Kreditvergabe durch die beiden Institutionen stellen und diese so absichern.

Die Safeguards bestehen zum Einen aus solchen, welche die Mittelauszahlung an und -verwaltung durch das kreditnehmende Land regeln und faktisch bestimmte Bankenmindeststandards festlegen. Dies ist v.a. bei den IWF Safeguards der Fall.

Des Weiteren hat die Weltbank eine Reihe von Safeguards entwickelt, die bei der Verwendung der Kredite für Projekte und Programme im Empfängerland bestimmte Umwelt- und Sozialstandards festlegen. Diese Safeguards sind in Form von sog. Operational Policies (OP) ausformuliert, die für Finanzierungen durch die Weltbank verbindlich sind, und zwar sowohl für das kreditnehmende Land, wie auch für die Weltbank selbst, die in der Regel stark in die Projektentwicklung involviert ist.

Die Safeguards haben sich aus verschiedenen Regularien entwickelt. Dazu zählen die Satzung der Weltbank („Articles of Agreement“), Dienstanweisungen und interne „Best Practices“-Leitfäden. Die Safeguards unterliegen ständiger Modernisierung. Sie sind vertraglicher Bestandteil der Kreditvereinbarung bei Weltbankkrediten. Verstöße durch das kreditnehmende Land können die Auszahlung von folgenden Kredittranchen verzögern oder unterbrechen. Verstößt die Weltbank selbst gegen ihre Safeguards, kann das unabhängige Inspection Panel dazu angerufen werden.

Die Safeguards regeln unter anderem, wann und wie Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind, wie in Fällen von Umsiedlungen vorzugehen ist, wie indigene Völker zu schützen sind, wann und wie Konsultationen mit der betroffenen Bevölkerung abzuhalten oder wie Biotope und Habitate im Rahmen von Projekten zu behandeln sind.

Die Safeguards finden breite Anerkennung, auch bei den schärfsten Kritikern der Weltbank. Auf Initiative von der Weltbanktochter International Finance Corporation (IFC) haben sich inzwischen 24 Großbanken auf die sog. Äquator-Prinzipien verpflichtet, wie die freiwillige Annahme und Umsetzung der Weltbank-Safeguards beinhalten.


Die wichtigsten Safeguards sind die folgenden 10:

  • Environmental Assessment (OP 4.01)
  • Natural Habitats (OP 4.04)
  • Pest Management (OP 4.09)
  • Involuntary Resettlement (OP 4.12)
  • Indigenous People (OP 4.20)
  • Forests (OP 4.36)
  • Safety of Dams (OP 4.37)
  • Projects on International Waterways (OP 7.50)
  • Projects in Disputed Areas (OP 7.60)
  • Management of Cultural Property in Bank-Financed Projects (OP 11.03)


Gegenwärtig werden die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank nach den Erkenntnissen aus dem Extractive Industries Review von Dr. Emil Salim überarbeitet. Am 26. Januar 2006 behandelt der Deutsche Bundestag das Thema in einer Debatte.

Weblinks