Phosphinsäure

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Strukturformel
Strukturformel der Phosphinsäure
Allgemeines
Name Phosphinsäure
Andere Namen
  • Hypophosphorige Säure (veraltet)
  • Unterphosphorige Säure (veraltet)
  • Phosphor(I)-säure
Summenformel H3PO2
CAS-Nummer 6303-21-5
Kurzbeschreibung

farb- und geruchlose Blättchen[1]

Eigenschaften
Molare Masse 66,00 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,49 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

27 °C[1]

Siedepunkt

108 °C (Zersetzung)[1]

Dampfdruck

<22,6 hPa (20 °C)[1]

pKs-Wert
Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
05 – Ätzend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314
P: 260-​301+330+331-​303+361+353-​305+351+338-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 34
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Phosphinsäure, veraltet auch Hypophosphorige Säure genannt, ist eine der Säuren des Phosphors und hat die Summenformel H3PO2. Ihre Salze werden Phosphinate oder (veraltet) Hypophosphite genannt. Der Phosphor hat in diesen Verbindungen die Oxidationsstufe +I.

Herstellung

Erzeugt werden kann Phosphinsäure durch Disproportionierung von weißem Phosphor (P4) in einem alkalischen Medium:

$ \mathrm {P_{4}+6\ H_{2}O\longrightarrow PH_{3}+3\ H_{3}PO_{2}} $

Reaktionen

Hypophosphorige Säure kann in wässriger Lösung als Reagenz zur Reduktion von Diazoniumgruppen eingesetzt werden (Dediazonierung). Als Reaktionsprodukte entstehen elementarer Stickstoff und phosphorige Säure.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu Phosphinsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 02.01.2008 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 pKa Data Compiled by R. Williams
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 6303-21-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Literatur

  • A. F. Holleman, E. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 101. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1995, ISBN 3-11-012641-9, S. 764.

Siehe auch

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