Foscarnet
| Strukturformel | |||||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||||
| Freiname | Foscarnet | ||||||||||||||
| Andere Namen |
Phosphonoameisensäure | ||||||||||||||
| Summenformel | CH3O5P | ||||||||||||||
| CAS-Nummer |
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| PubChem | 3415 | ||||||||||||||
| ATC-Code | |||||||||||||||
| DrugBank | DB00529 | ||||||||||||||
| Arzneistoffangaben | |||||||||||||||
| Wirkstoffklasse | |||||||||||||||
| Wirkmechanismus | |||||||||||||||
| Verschreibungspflichtig: ja | |||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||
| Molare Masse | 126,01 g·mol−1 | ||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | |||||||||||||||
Foscarnet ist ein antiviral wirksamer Arzneistoff (Virostatikum), der hauptsächlich zur Behandlung von Herpesviren eingesetzt wird, jedoch auch gegen Hepatitis B-Viren, Cytomegalieviren und HIV wirkt. Foscarnet wird unter den Markennamen Foscavir® (D, CH) und Triapten® (D) vertrieben und unterliegt der ärztlichen Verschreibungspflicht.
Pharmakologie
Anwendungsgebiete
Foscarnet ist zur systemischen Behandlung einer Lebens- und augenlichtbedrohender Erkrankung durch Cytomegalieviren sowie zur Behandlung akuter Schleimhautinfektionen durch aciclovirresistente Herpesviren bei Patienten mit AIDS zugelassen. Die Applikation erfolgt intravenös; Die Halbwertszeit im Blut beträgt 3,3–6,8 Stunden. Darüber hinaus kann Foscarnet lokal zur Behandlung von Haut- und Schleimhautinfektionen durch Herpes-Simplex-Virus Typ 1 und 2, wie Herpes labialis, Herpes genitalis und Herpes integumentalis, eingesetzt werden.
Wirkmechanismus
Foscarnet ist ein Analogon des Pyrophosphats. Als solches blockiert es die Pyrophosphatbindungsstelle der DNA-Polymerase und der Reversen Transkriptase und ist somit ein selektiver Inhibitor dieser viralen Enzyme.
Nebenwirkungen
- Nierenversagen
- Hypocalciämie
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Sodium phosphonoformate tribasic hexahydrate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
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