Dianisidinchlorsulfonat

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Strukturformel
Struktur des o-Dianisidinchlorsulfonat
Allgemeines
Name Dianisidinchlorsulfonat
Andere Namen

3,3-Dimethoxybenzidinchlorsulfonat

Summenformel C14H18N2O22+ · 2 ClSO3
CAS-Nummer -
Eigenschaften
Molare Masse 477,34 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350-302
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]
Giftig
Giftig
(T)
R- und S-Sätze R: 45-22
S: 53-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

o-Dianisidinchlorsulfonat (3,3'-Dimethoxybenzidinchlorsulfonat) ist das Chlorsulfonsäuresalz des hochgiftigen o-Dianisidin (CAS 119-90-4). Der Stoff wurde im Ersten Weltkrieg erfolglos als chemische Waffe eingesetzt. Für die Verbindung existiert keine CAS-Nummer, sie wurde jedoch in der europäischen Gefahrstoffverordnung mit der Indexnummer 612-037-00-5 versehen.[1]

Dianisidinchlorsulfonat wurde deutscherseits erstmals in der Ni-10,5 cm-Schrapnellgranate der leichten Feldhaubitzen verwendet. Der Sprengsatz enthielt besagtes Dianisidinchlorsulfonat, ein Vorprodukt aus der Herstellung von Farben. Das feinkristalline Pulver reizt die Schleimhäute von Auge und Nase. Der erste Einsatz dieser Granaten erfolgte am 27. Oktober 1914 an der Westfront bei Neuve-Chapelle. Doch der Erfolg blieb aus. Es stellte sich heraus, dass sich die Substanz beim Verschießen aufgrund der Hitzeentwicklung der Sprengladung teilweise zersetzt hatte. Daher konnte beim Feldeinsatz keine ausreichende Konzentration des Wirkstoffs in der Luft erzielt werden. Es wurde nach wirksameren Alternativen gesucht. Man entsann sich des Xylylbromids und entwickelte daraus die 15-cm-12-T-Gasbrisanzgranate, die dann im Januar 1915 an der Ostfront bei Bolimov eingesetzt wurde. Auch diese Munition bewährte sich nicht, da der Wirkstoff in der Luft kristallisierte und dadurch ebenfalls keine ausreichende Konzentration in der Luft erzielt werden konnte.

Literatur

  • Olaf Groehler, Der lautlose Tod, Heyne, 2002, ISBN 978-3-453-86570-9
  • Rolf-Dieter Müller, Chemische Kriegführung, Chemische Abrüstung: Dokumente Und KommentareISBN 978-3-87061-265-8

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Salze von 3,3'-Dimethoxybenzidin“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Salze von 3,3'-Dimethoxybenzidin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 24. März 2011 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_570239“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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