Coronen

Erweiterte Suche

Strukturformel
Strukturformel von Coronen
Allgemeines
Name Coronen
Andere Namen
  • Hexabenzobenzol
  • [6]-Circulen
Summenformel C24H12
CAS-Nummer 191-07-1
PubChem 9115
Kurzbeschreibung

gelbes bis grünes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 300,36 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

438–440 °C[1]

Siedepunkt

525 °C[1]

Löslichkeit

unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 20/21/22
S: 36/37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Coronen (Hexabenzobenzol) gehört zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, genauer zu den Circulenen. Das Molekül besteht aus sechs anellierten Benzolringen (wobei bei Verwendung des Kreises zur Kennzeichnung aromatischer Ringe manche Autoren gerne auch in den inneren Ring einen siebten Kreis setzen – dies scheint allerdings mehr eine philosophische als eine chemische Frage zu sein).

Vorkommen

Coronen kommt wie die meisten polyaromatischen Moleküle im Steinkohlenteer und in Produkten unvollständiger Verbrennung vor, darüber hinaus im Mineral Karpathit.[4]

Eigenschaften

Coronen ist ein gelbes bis goldenes Pulver aus fädigen Partikeln oder nadelförmigen Kristallen. Der Feststoff schmilzt bei 438-440 °C und siedet bei 525 °C, in Wasser ist er unlöslich, in unpolaren Lösungsmitteln mit leicht blauer Fluoreszenz löslich. Coronen ist sehr stabil und der Dampfdruck ist sehr niedrig. Das Coronenmolekül ist ungefähr 1 Nanometer groß; es kann mit einem Rastertunnelmikroskop sichtbar gemacht werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Datenblatt Coronen bei Acros, abgerufen am 21. Februar 2010.
  2. Datenblatt Coronene bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 23. März 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Römpp CD 2006, Georg Thieme Verlag 2006.

cosmos-indirekt.de: News der letzten Tage