Chrom(III)-nitrid

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Kristallstruktur
Strukturformel von Chrom(III)-nitrid
__ Cr     __ N
Allgemeines
Name Chrom(III)-nitrid
Verhältnisformel CrN
CAS-Nummer 12053-27-9
Kurzbeschreibung

dunkler, geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 66,00 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

5,9 g·cm−3 [2]

Schmelzpunkt

1080 °C[2]

Löslichkeit

unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-317
P: 280 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22-42/43
S: 24-37-45-60
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Chrom(III)-nitrid ist eine chemische Verbindung der beiden Elemente Chrom und Stickstoff. Chromnitrid zeichnet sich durch sehr große Härte und extreme Korrosionsbeständigkeit aus, woraus sich eine Reihe technischer Anwendungen wie z. B. Passivierung und Veredelung von Chromwerkstoffen oder Beschichtung von Zerspanungswerkzeugen ergeben.

Gewinnung und Darstellung

Chromnitrid wird in der Regel in Form hauchdünner Beschichtungen hergestellt, seltener als keramischer Körper oder als Pulver.

Eine Herstellung aus den Elementen ist bei Temperaturen oberhalb von 800 °C möglich, das Werkstück bzw. das Chrompulver werden bei diesem Verfahren unter reiner Stickstoffatmosphäre mehrere Stunden auf die nötige Temperatur erhitzt. Dies geschieht nach folgender Gleichung:

$ \mathrm {2\ Cr+N_{2}\longrightarrow 2\ CrN} $

Bindungssituation

CrN ist ein Einlagerungsnitrid mit metallischen Eigenschaften. Eine ionogene Formulierung im Sinne von Cr3+ und N3- ist irreführend, während eine Zuweisung entsprechender Oxidationszahlen korrekt ist. Neben CrN gibt es auch ein "Chrom(III/2)-Nitrid" mit der Formel Cr2N.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Chrom(III)-nitrid bei AlfaAesar, abgerufen am 29. Januar 2010 (JavaScript erforderlich)..
  2. 2,0 2,1 Chromnitrid bei webelements.com
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Chromium(III) nitride bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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