Blei(II)-sulfat

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Strukturformel
BleiionSulfation
Allgemeines
Name Blei(II)-sulfat
Andere Namen
  • Plumbosulfat
  • Bleivitriol
Summenformel PbSO4
CAS-Nummer
  • 7446-14-2
  • 15739-80-7 (als Schwefelsäure-Bleisalz)
  • 12202-17-4 (als dreibasisches Bleisulfat PbSO4·3(PbO)
Kurzbeschreibung

weißer kristalliner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 303,26 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,2 g·cm−3 [1]

Schmelzpunkt

1170 °C[1]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (45 mg·l−1)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 360Df-332-302-373-410
P: 201-​273-​308+313-​501 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 61-20/22-33-62-50/53
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Blei(II)-sulfat (PbSO4), ein weißer kristalliner Feststoff, ist das Blei(II)-Salz der Schwefelsäure.

Vorkommen

In der Natur findet man Blei(II)-sulfat in Form von rhombischem, diamantglänzendem Anglesit (Vitriolbleierz). In reinem Zustand spricht man auch von "Bleiglas".

Bei der Entladung von Bleiakkumulatoren bildet sich Blei(II)-sulfat:

$ \mathrm {Pb(s)+SO_{4}^{2-}(aq)\longrightarrow PbSO_{4}(s)+2\ e^{-}} $
Am Minuspol des Akkumulators wird Blei in Bleisulfat umgewandelt.
$ \mathrm {PbO_{2}+4\ H^{+}+\ SO_{4}^{2-}+2\ e^{-}\longrightarrow \ PbSO_{4}+2\ H_{2}O} $
Am Pluspol entsteht aus Blei(IV)-oxid und Sulfat Bleisulfat.

Darstellung

Das in Wasser weitgehend unlösliche Blei(II)-sulfat entsteht als weißer Niederschlag bei der Reaktion löslicher Blei(II)-salze wie Blei(II)-nitrat oder Blei(II)-acetat mit löslichen Sulfaten wie Natriumsulfat oder Schwefelsäure:

$ \mathrm {Pb(NO_{3})_{2}+\ Na_{2}SO_{4}\longrightarrow 2\ NaNO_{3}+\ PbSO_{4}\downarrow } $

Eigenschaften

Blei(II)-sulfat

Die Bleiverbindung ist ein Feststoff mit einer relativ hohen Dichte von 6,35 g/cm3. In Wasser ist sie nahezu unlöslich, in konzentrierter Schwefelsäure und starken Säuren löst sie sich gut.

$ \mathrm {PbSO_{4}(s)+H_{2}SO_{4}(aq)\longrightarrow \ Pb(HSO_{4})_{2}(aq)} $

Deswegen enthält Schwefelsäure, die nach dem Bleikammerverfahren gewonnen wird, Blei(II)-sulfat, das beim Verdünnen der Säure größtenteils wieder ausfällt.

Konzentrierte Alkalilaugen vermögen Blei(II)-sulfat unter Bildung von Plumbat(II)-Ionen zu lösen.

$ \mathrm {PbSO_{4}(s)+3\ NaOH(aq)\longrightarrow Na^{+}[Pb(OH)_{3}]^{-}(aq)+Na_{2}SO_{4}(aq)} $

Verwendung

Blei(II)-sulfat wurde als weiße Malerfarbe verwendet. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie gegen Licht und Luft beständig ist. Nachteilig ist dagegen, dass die Farbe schlechter deckt und trocknet als zum Beispiel Bleiweiß. Schwefelwasserstoff und Bleisulfidbildung führen zu einem Nachdunkeln. Darüber hinaus wurde Blei(II)-sulfat für die Herstellung von Leinölfirnis sowie als Beschwerungsmittel verwendet. Blei(II)-sulfat darf wegen seiner Giftigkeit in Deutschland nicht mehr frei verkauft werden.

Das Ausfällen von Blei(II)-sulfat durch Versetzen von Bleisalzlösungen mit verdünnter Schwefelsäure wird in der Analytik zur quantitativen Bestimmung von Blei genutzt.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Blei(II)-sulfat bei AlfaAesar, abgerufen am 7. Januar 2010 (JavaScript erforderlich)..
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bleiverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82810“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Eintrag zu CAS-Nr. 7446-14-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 13. März 2011 (JavaScript erforderlich).
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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