Arsen(III)-fluorid

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Strukturformel
Struktur von Arsen(III)-fluorid
Allgemeines
Name Arsen(III)-fluorid
Andere Namen

Arsentrifluorid

Summenformel AsF3
CAS-Nummer 7784-35-2
Kurzbeschreibung

farblose, an der Luft rauchende Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 131,91 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

2,7 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

−6 °C[2]

Siedepunkt

58 °C[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Arsentrifluorid ist eine chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Arsen und Fluor. Es tritt auf als eine farblose Flüssigkeit. Die Bildungsenthalpie beträgt −305,0 kJ/mol. Arsentrifluorid ist eine schwächere Lewis-Base als Phosphortrifluorid (PF3), jedoch eine stärkere Lewis-Säure als dieses. Vom Arsentrifluorid leiten sich die Ionen AsF2+ und AsF4 ab, die auch in der reinen Substanz durch Autoionisation zu gleichen Teilen entstehen.

Arsentrifluorid wird als Krebserregend eingestuft und wird zur Ionenimplantation und zur Herstellung von Arsen(V)-fluorid benutzt.

Gewinnung

Arsentrifluorid kann durch Einleitung von wasserfreiem Fluorwasserstoff in Arsen(III)-oxid bei 140 °C hergestellt werden.

$ \mathrm {As_{2}O_{3}+6\ HF\longrightarrow 2\ AsF_{3}+3\ H_{2}O} $

Es ist ebenfalls zugänglich durch Reaktion von Arsentrioxid mit Fluorsulfonsäure.[5]

$ \mathrm {2\ As_{2}O_{3}+6\ HSO_{3}F\longrightarrow 2\ AsF_{3}+SO_{3}+3\ H_{2}SO_{4}+As_{2}O(SO_{4})_{2}} $

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 Arsen(III)-fluorid bei webelements.com
  3. 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. März 2011 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520009“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. G. Brauer (Hrsg.), Handbook of Preparative Inorganic Chemistry 2nd ed., vol. 1, Academic Press 1963, S. 197.

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