Antimonsäure

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Strukturformel
Wasserstoffion Hexahydroxidoantimonat(V)-Ion
Allgemeines
Name Antimonsäure
Andere Namen

Hexahydroxidoantimon(V)-säure

Summenformel H[Sb(OH)6]
CAS-Nummer -
Eigenschaften
Molare Masse 224,80 g·mol−1
pKs-Wert

2,55[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 332-302-411
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
Gesundheits-
schädlich
Umwelt-
gefährlich
(Xn) (N)
R- und S-Sätze R: 20/22-51/53
S: (2)-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Hypothetische ortho-Antimonsäure

Von der hypothetischen ortho-Antimonsäure H3SbO4 ist nur eine durch zusätzliche Anlagerung von zwei Wassermolekülen stabilisierte Hexahydroxidoantimon(V)-säure in verdünnter wässriger Lösung mit der Summenformel H[Sb(OH)6] bekannt. Die schwache einwertige Säure bildet isolierbare und beständige Salze, die Hexahydroxidoantimonate(V). Das bekannteste ist das wasserlösliche Kaliumhexahydroxidoantimonat(V) zum Nachweis von Natrium durch Bildung des unlöslichen Natriumhexahydroxidoantimonats. Die an Wasser ärmeren ortho-, meta- und pyro-Antimonsäuren lassen sich nicht herstellen, da bei Entwässerung der wasserreichen Antimonsäurelösung sich unlösliches Antimonpentaoxid abscheidet. Salze der wasserärmeren Antimonsäuren lassen sich durch trockene Verfahren isolieren.

Antimonsäure bildet sich durch Auflösen des schwerlöslichen Antimonpentaoxids Sb2O5 in Wasser. Sie kann durch stärkere Reduktionsmittel zu Antimontrioxid (Sb2O3) reduziert werden.

Einzelnachweise

  1. Arnold F. Holleman, Egon Wiberg, Nils Wiberg: Lehrbuch der anorganischen Chemie. 102. Auflage, de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1.
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Antimonverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Antimonverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. März 2011 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_520008“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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