Alpha-Naphthylthioharnstoff

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Strukturformel
Strukturformel von Alpha-Naphthylthioharnstoff
Allgemeines
Name Alpha-Naphthylthioharnstoff
Andere Namen
  • 1-Naphthylthioharnstoff
  • alpha-Naphthylthioharnstoff
  • Krysid
  • Antu
Summenformel C11H10N2S
CAS-Nummer 86-88-4
PubChem 736366
Kurzbeschreibung

in reiner Form farbloser, als technisches Produkt rötlicher, geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 202,28 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dampfdruck

vernachlässigbar[1]

Löslichkeit

Sehr schwer löslich in Wasser (0,6 g·l−1 bei 25 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300-351
P: 280-​301+330+331-​309-​310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig
Sehr giftig
(T+)
R- und S-Sätze R: 28-40
S: (1/2)-25-36/37-45
LD50

6 mg·kg−1 (oral Ratte)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Alpha-Naphthylthioharnstoff ist ein vor allem in der Rattenbekämpfung (Rodentizid) eingesetztes Fraßgift aus der Gruppe der Thioharnstoffderivate.

Eigenschaften

Alpha-Naphthylthioharnstoff ist ein in reiner Form farbloser, als technisches Produkt rötlicher, geruchloser und brennbarer Feststoff. Er zersetzt sich vor erreichen seines Siedepunktes wobei Schwefeloxide und Stickstoffoxide entstehen.[1]

Verwendung

Alpha-Naphthylthioharnstoff wird hauptsächlich gegen Wanderratten und zum Teil auch gegen Wühlmäuse verwendet. Da er für Ratten geschmacklos ist, kann er leicht in Ködern eingesetzt werden. Er verursacht bei den Ratten tödliche Lungenödeme. Die LD50 beträgt 6,4 bis 7,4 mg/kg der Ratte. Im Fraßgiftköder wurde eine Wirkstoffkonzentration von etwa 1 % (10 g/kg Köder) und in Haftstäuben eine Konzentration von 30 % (300 g/kg) eingesetzt. Andere Nager (Hausmaus, Schwarzratte) sind nicht empfindlich. Heute wird es nicht mehr angewendet, da eine Verunreinigung aus der Herstellung (1-Naphtylamin) krebserregend ist. Heutzutage werden anstelle Alpha-Naphthylthioharnstoff meist Cumarinderivate eingesetzt.

Sicherheitshinweise

Bei Alpha-Naphthylthioharnstoff besteht der Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 86-88-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. Mai 2010 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 86-88-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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