1-Decanol

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Strukturformel
Strukturformel von 1-Decanol
Allgemeines
Name 1-Decanol
Andere Namen
  • Decan-1-ol
  • Decylalkohol
  • Caprinalkohol
Summenformel C10H22O
CAS-Nummer 112-30-1
Kurzbeschreibung

ölige, farblose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 158,28 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,83 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

7 °C[2]

Siedepunkt

230 °C[2]

Dampfdruck

1 Pa (20 °C)[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-411
P: 273-​302+352-​305+351+338 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]
Reizend Umweltgefährlich
Reizend Umwelt-
gefährlich
(Xi) (N)
R- und S-Sätze R: 36/38-51/53
S: 26-61
LD50

4720 mg·kg−1 (Ratte, peroral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

1-Decanol (auch Decylalkohol oder Caprinalkohol) ist ein langkettiger Alkohol mit der Summenformel C10H21OH.

Darstellung und Gewinnung

Die technische Synthese kann über die Oxosynthese und anschließende Hydrierung erfolgen. 1-Decanol kann auch durch Hydrierung der Fettsäure Caprinsäure (C9H19COOH) gewonnen werden. Daher wird die Verbindung auch zu den Fettalkoholen gezählt.

Eigenschaften

1-Decanol ist bei Zimmertemperatur eine farblose, ölige, süßlich riechende Flüssigkeit und wirkt lokal leicht reizend. Sie hat eine molare Masse von 158,28 g, schmilzt bei 7 °C und siedet bei 230 °C. Die Dichte von 1-Decanol beträgt 0,83 g·cm−3. 1-Decanol löst sich nur minimal in Wasser, aber sehr gut in Alkoholen und Ether.

Verwendung

Der Alkohol wird als Netz- Extraktions- und Lösemittel verwendet. Ester der Verbindung finden Verwendung in Lacken und Kunststoffen. Zudem verwendet man es zur Herstellung spezieller Parfüms.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 Eintrag zu CAS-Nr. 112-30-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10.11.2011 (JavaScript erforderlich).
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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