Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat

Erweiterte Suche

Strukturformel
Struktur von Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat
Allgemeines
Name Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat
Andere Namen
  • TDCPP
  • TDCP
Summenformel C9H15Cl6O4P
CAS-Nummer 13674-87-8
PubChem 26177
Kurzbeschreibung

farb- und geruchlose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 430,91 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,52 g·cm−3 (25 °C)[1]

Schmelzpunkt

27 °C (unterkühlte Flüssigkeit)[1]

Siedepunkt

200 °C (533 Pa)[1]

Dampfdruck

12 Pa (20 °C) [1]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (0,1 g·l−1 bei 30 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-315-319-331-411
P: 261-​273-​305+351+338-​311 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
Gesundheits-
schädlich
Umwelt-
gefährlich
(Xn) (N)
R- und S-Sätze R: 40-51/53
S: 20/21-36/37-61
LD50

1850 mg·kg−1 (Ratte, oral)[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat (TDCPP) ist eine chemische Verbindung aus der Stoffgruppe der Phosphorsäureester.

Eigenschaften

TDCPP ist eine farblose, geruchslose und viskose Flüssigkeit. Sie ist in Wasser schwer, jedoch in Alkoholen, Ketonen (wie z.B. Aceton) und chlorierten Kohlenwasserstoffen löslich.[5] Bei Temperaturen ab etwa 250 °C zersetzt sich die Verbindung, wobei Phosphor- und Kohlenoxide sowie Chlorverbindungen freiwerden.[6]

Verwendung

TDCPP wird als Flammschutzmittel (z.B. für Polyurethanschäume, Polyisocyanuratschäume und Styrol-Butadien-Gummimischungen) verwendet.[5] Sie wird dafür in einer Größenordnung von etwa 10.000 t pro Jahr in der EU produziert.[7]

Sicherheitshinweise

Bei TDCPP wird beim Menschen eine Krebs erzeugende Wirkung vermutet, da sich diese im Tierversuch gezeigt hat.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Sicherheitsdatenblatt (Supresta)
  2. 2,0 2,1 Datenblatt TDCPP bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. April 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat bei ChemIDplus
  5. 5,0 5,1 5,2 Betriebsanweisung TDCPP (BG RCI)
  6. Datenblatt Tris(1,3-dichlorisopropyl)phosphat bei ChemBlink, abgerufen am 25. Februar 2011.
  7. SCHER, scientific opinion on the risk assessment report on tris [2-chloro-1-(chloromethyl)ethyl]phosphate (CAS 13674-87-8), environmental part, 29. November 2007

Weblinks

cosmos-indirekt.de: News der letzten Tage