Thorin

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Dieser Artikel behandelt die Chemikalie Thorin, für den US-amerikanischen Kameramann siehe Donald E. Thorin
Strukturformel
Thorin.png
Allgemeines
Name Thorin
Andere Namen

Thoron

Summenformel C16H11AsN2Na2O10S2
CAS-Nummer 3688-92-4
PubChem 6537679
Kurzbeschreibung

roter bis rotbrauner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 576.3 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331-301-410
P: 273-​304+340-​309+310 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 23/25-50/53
S: (1/2)-20/21-28-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Thorin (4-(2-Arsenophenylazo)-3-hydroxy-2,7-naphthalindisulfonsäure-Dinatriumsalz) ist eine chemische Verbindung, die als Indikator und Komplexbildner Verwendung findet.

Eigenschaften

Thorin ist ein roter Feststoff, der in Wasser löslich ist.

Verwendung

Thorin wird in der Wasseranalytik als Indikator bei der titrimetrischen Bestimmung von Sulfat-Ionen mit Bariumperchloratlösung eingesetzt. Wegen der Eigenschaften als Komplexbildner dient es auch zum Nachweis bestimmter Metallionen. Der Nachweis von Thorium-Ionen war für die Namensgebung Ursache. Thorium(IV)-Ionen lassen sich über den rot gefärbten Komplex quantitativ photometrisch bestimmen. Ebenso können Uran(IV)-Salze auf diese Weise quantitativ bestimmt werden.

Literatur

  • Römpp: Basislexikon Chemie, Georg Thieme Verlag 1999, ISBN 3-13-115711-9
  • Lange/Zdenĕk: Photometrische Analyse, Verlag Chemie Weinheim 1980, S. 268, 279, ISBN 3-527-25853-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Thieme Chemistry (Hrsg.): Eintrag zu Thorin im Römpp Online. Version 3.29. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2012, abgerufen am 18. Juli 2011.
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 3688-92-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Eintrag zu Thorin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Mai 2011 (JavaScript erforderlich)
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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