Nicht ionisierende Strahlung

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Sichtbares Licht als Teil des elektromagnetischen Spektrums an der Grenze zwischen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung.

Nicht ionisierende Strahlung sind diejenigen Elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren, da die Energiemenge jener Photonen unter den meisten Bindungsenergien liegt. Energiemengen unter rund 3 eV gelten als nicht ionisierend, da diese kleiner als die typischen Bindungsenergien sind, welche im Bereich von 3 bis 7 eV liegen. Moleküle, die durch so energiearme Strahlung zerstört würden, könnten bei Zimmertemperatur nicht existieren. Sie würden bereits durch die thermische Anregung zerstört werden.

Zu der nicht ionisierenden Strahlung werden elektromagnetische Felder im Frequenzbereich unter 750 THz oder einer Wellenlänge von mehr als 400 nm gezählt. Dazu zählt Infrarotstrahlung und im Grenzbereich zur ionisierenden Strahlung sichtbares Licht mit Wellenlängen von 400 nm bis 780 nm. Wellenlängen unter 400 nm, welche als UV-Strahlung bezeichnet werden, werden im Regelfall zu der ionisierenden Strahlung gezählt.

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung

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Am 29. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)”[1] beschlossen (BGBl. I S. 2433), das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Eine konkrete Folge daraus ist u.a., dass seit dem 4. August 2009 Minderjährigen die Benutzung von Solarien nach Maßgabe des § 4 NiSG untersagt ist. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10, nach § 93a Abs.2 BVerfGG verworfen.[2][3][4]

Referenzen / Einzelnachweise

  1. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
  2. Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10.
  3. Besprechung des Beschlusses durch Stefan Jablonski in der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 02/2012, 273
  4. Zur Auswirkung des NiSG auf den Heilkundesektor vgl. Hahn, E./Sendowski, M.: Das NiSG aus medizinrechtlicher Sicht – Darstellung des Gesetzes und Erläuterung ausgewählter Problemfelder, Medizinrecht (MedR) 2011, 491-497.


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