Natriumtrimethylsilylpropionat

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Strukturformel
Strukturformel von Tetramethylsilan
Allgemeines
Name Natriumtrimethylsilylpropionat
Andere Namen
  • TSP
  • TMSP
  • 3-(Trimethylsilyl)propion-2,2,3,3-d4-säure-Natriumsalz
  • Natrium-3-(trimethylsilyl)propionat-2,2,3,3-d4
Summenformel
  • C6H13NaO2Si
  • C6H9D4NaO2Si (deuteriertes Salz)
CAS-Nummer
  • 37013-20-0
  • 24493-21-8 (deuteriertes Salz)
PubChem 23688921
Kurzbeschreibung

weißes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 172,27 g·mol−1 (deuteriertes Salz)
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

300 °C[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-36
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Natriumtrimethylsilylpropionat (kurz TMSP oder TSP) ist eine chemische Verbindung, die eine Trimethylsilylgruppe enthält. TSP ist das Salz der Trimethylsilylpropionsäure, wobei in der Literatur oft nicht eindeutig zwischen der Säure und ihren Salzen unterschieden wird.

Verwendung in der Kernspinresonanz

Die deuterierte Variante, bei welcher die vier zentralen Wasserstoffatome gegen Deuteriumatome ausgetauscht sind, wird als Referenzsubstanz in der NMR-Spektroskopie verwendet. Grund ist, dass die Wasserstoffatome in den an das Silicium gebundenen Methylgruppen eine deutlich andere Resonanzfrequenz haben als die meisten organischen Moleküle. Somit kommt das Signal am Rand des NMR-Spektrums zu liegen, wo kaum Überlappungen zu befürchten sind. Dem Signal wird eine chemische Verschiebung von 0 ppm zugeordnet.

In organischen Lösungsmitteln wird statt TSP Tetramethylsilan (TMS) verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt 3-(Trimethylsilyl)propionic acid-d4 sodium salt bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 14. April 2011.
  2. Datenblatt Natriumtrimethylsilylpropionat bei ChemicalBook, abgerufen am 19. September 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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