Diethylentriaminpentaessigsäure
| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Diethylentriaminpentaessigsäure | |||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C14H23N3O10 | |||||||||||||||
| CAS-Nummer | 67-43-6 | |||||||||||||||
| PubChem | 3053 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
weißer Feststoff[1] | |||||||||||||||
| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 393,35 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
| Dichte |
1,56 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
| Löslichkeit |
löslich in Wasser (4,8 g·l−1 bei 25 °C)[3] | |||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| LD50 |
587 mg·kg−1 (Ratte, intraperitoneal)[3] | |||||||||||||||
| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | ||||||||||||||||
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ist eine fünfprotonige Säure und chemisch mit dem EDTA verwandt. Sie wird als chelatisierender Komplexbildner verwendet.
Die ausgezeichneten Komplexbildungseigenschaften besonders bei Metall-Kationen mit großen Ionenradius prädestinieren DTPA für den Einsatz in der Medizin. Beispielsweise wird es in der Chelat-Therapie zum Entgiften nach Unfällen mit Schwermetallen und insbesondere zum Transport von Gadolinium als Kontrastmittel (Gadopentetat-Dimeglumin) bei MRT-Untersuchungen genutzt.
Gewinnung und Darstellung
DTPA kann durch Umsetzung von Diethylentriamin mit fünf Äquivalenten Bromessigsäure gewonnen werden.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Datenblatt Diethylentriaminpentaessigsäure bei Acros, abgerufen am 26. Februar 2010..
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Diethylentriaminpentaessigsäure bei AlfaAesar, abgerufen am 11. Februar 2010 (JavaScript erforderlich)..
- ↑ 3,0 3,1 Diethylentriaminpentaessigsäure bei ChemIDplus.
- ↑ 4,0 4,1 Datenblatt Diethylenetriaminepentaacetic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.