Chromrot

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Strukturformel
BleikationChromatanion.svgPunktXKlammer aufBleikationSauerstoffanionKlammerZu
Allgemeines
Name Chromrot
Andere Namen
  • basisches Bleichromat
  • Türkischrot
  • Wiener Rot
  • Chromzinnober
  • Phönikochroit
Summenformel PbCrO4 · x PbO bzw. PbCrO4·Pb(OH)x
CAS-Nummer 18454-12-1
Kurzbeschreibung

roter, amorpher oder kristalliner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 546,4 g/mol (x = 1)
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350i-317-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 49-43-50/53
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Chromrot, PbCrO4·x PbO, ist ein basisches Bleisalz der Chromsäure bzw. dessen Hydrate (PbCrO4·Pb(OH)x). Dieses hat eine leuchtend rote Farbe und wird auch Türkischrot, Wiener Rot, Chromzinnober und als Mineral Phönikochroit genannt, ist aber gesundheitsschädlich. Eine Variante ist Chromorange.

In seinen Eigenschaften ähnelt es stark dem Blei(II)-chromat PbCrO4 (Chromgelb).

Herstellung

Verwendet man zur Fällung einer Bleisalzlösung (Bleiacetat) – wie zur Herstellung von Chromgelb – nicht saure, sondern neutrale oder schwach alkalische Chromatlösungen, oder behandelt Bleichromat direkt mit einer alkalischen Lösung (z. B. Natronlauge), so entsteht ein rotes basisches Bleichromat mit der Zusammensetzung PbCrO4·x PbO (bzw. seine Hydrate PbCrO4·Pb(OH)x).

Orangefarbige Sorten, Chromorange genannt, enthalten Bleihydroxide Pb(OH)2, und werden bei der Herstellung speziell beschichtet, sodass sie weitgehend stabil werden.

Chromorange

Verwendung

Chromrot wurde seit Anfang des 19. Jahrhunderts in der Ölmalerei verwendet. Wie das verwandte Chromgelb ist es gesundheitsschädlich und darf heute nicht mehr verwendet werden.

Die stabileren Chromorangetöne werden vereinzelt noch verwendet.

Einzelnachweise

  1.  Richard J. Lewis Sr.: Hazardous chemicals desk reference. 6. Auflage. John Wiley & Sons, Hoboken, New Jersey, USA 2008, ISBN 978-0-470-18024-2, S. 825 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Chrom(VI)verbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Chrom(VI)verbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 5. September 2009 (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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