Bioäquivalenz

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Der Ausdruck Bioäquivalenz entstammt der Pharmakokinetik und bewertet die Austauschbarkeit zweier wirkstoffgleicher Arzneimittel, die sich jedoch im Herstellungsprozess und/oder bei den enthaltenen Hilfsstoffen unterscheiden.

Definition

Zwei Arzneimittel bezeichnet man als bioäquivalent, wenn innerhalb eines 90 % Konfidenzintervalls die Bioverfügbarkeit 80 bis 125 % entspricht. Dabei werden das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Arzneistoffresorption verglichen. Bei bioäquivalenten Arzneimitteln wird davon ausgegangen, dass ein Austausch zwischen beiden Arzneimitteln ohne Gefahr für den Patienten stattfinden kann. Problematisch ist ein solcher Austausch jedoch bei Arzneistoffen mit geringer therapeutischer Breite. Theophyllin, Thyroxin oder Digitoxin sind solche Arzneistoffe.

Die Prüfung auf Bioäquivalenz wird mittels einer Pharmakokinetik-Studie an freiwilligen Probanden durchgeführt. Zwei Gruppen erhalten unter streng standardisierten Bedingungen eine gleiche Dosis des Testarzneimittels oder des Referenzproduktes. In bestimmten Zeitabständen werden Blutproben entnommen und auf die Arzneistoffkonzentration hin analysiert.

Mathematische Kenngrößen, anhand derer die Bioäquivalenz beurteilt werden kann, sind zum Beispiel die Fläche unter der Plasmaspiegel-Zeit Kurve (area under the curve (AUC) (s. a. Trapezregel) oder der Spitzenplasmaspiegel (Cmax). Als weitere Kenngrößen gelten der Zeitpunkt des Auftretens des Spitzenplasmaspiegels (tmax), der minimale Plasmaspiegel (Cmin) und die Verzögerungszeit der Resorption (tlag).

Bei bezugnehmenden Arzneimittelzulassungen, die üblicherweise für Generika beantragt und erteilt werden, fordern die zuständigen Behörden vom Antragsteller den Nachweis der Bioäquivalenz mit dem Originalprodukt des Erstanbieters. Der 90-%-Vertrauensbereich (-Konfidenzintervall) des Quotienten der für die zu vergleichenden Kenngrößen ermittelten durchschnittlichen Werte für Testprodukt und Referenzprodukt muss innerhalb fest definierter Grenzen liegen (üblich sind dabei 80–125 %). Die Auswahl der Kenngrößen und das Studiendesign hängen unter anderem von der Indikation und der Darreichungsform des Arzneimittels ab.

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