Stevia (Süßstoff)

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Dieser Artikel beschreibt den Süßstoff Stevia. Für andere Bedeutungen des Begriffs Stevia siehe Stevia (Begriffsklärung).
Strukturformel von Steviosid, dem Hauptinhaltsstoff von Stevia
Stevia rebaudiana, Kulturpflanze

Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Es besteht hauptsächlich aus Steviolglycosiden, wie dem Diterpenglycosid Steviosid (ungefähr 10 % der Trockenmasse der Blätter),[1] Rebaudiosid A (2 bis 4 %) und sieben bis zehn weiteren Steviolglycosiden [2][3]. Die Anteile der enthaltenen Steviolglycoside unterscheiden sich nach Anbaugebiet und Pflanzensorte. Weitere Anteilsabweichungen entstehen, da Hersteller von Tafelsüße auf Steviolglycosid-Basis meist den Rebaudiosid-A-Anteil wegen des zuckerähnlichen Geschmacks erhöhen. Dem lakritzartigen Geschmack der Pflanze wird bei der Herstellung des Süßstoffgemisches durch Isolierung der süßenden Bestandteile und anschließender Komposition entgegengewirkt. Steviaprodukte können – als reines Rebaudiosid A – eine bis zu 450-fache Süßkraft von Zucker haben,[2] sind nicht kariogen[4] und für Diabetiker geeignet.

Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.[5][6] Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten nicht festgestellt werden,[7][8][9] was die Voraussetzung der EU-Zulassung war. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Morita Kagaku Kōgyō K.K. (Japan), der Cargill Incorporated (USA) und der EUSTAS (European Stevia Association, Spanien).

Geschichte

Steviaextrakte gepresst in Tablettenform

Stevia rebaudiana, kurz Stevia genannt, ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze. Sie wächst als Staude im Gebiet der Amambai-Bergkette im paraguayisch-brasilianischen Grenzgebiet. Die stark süßende Wirkung ist den Ureinwohnern seit Jahrhunderten bekannt.[10] 1887 entdeckte Moises Giacomo Bertoni, ein Schweizer Botaniker, die Pflanze und gab ihr 1905 den Namen Stevia rebaudiana Bertoni. Bertoni erkannte ebenfalls die süßende Wirkung: „Bertoni hatte schon 1901 beschrieben, dass ein paar kleine Blätter ausreichend sind, um eine Tasse starken Kaffees oder Tees zu süßen“[11]

Bereits in den 1920-er Jahren wurde Stevia in großen Plantagen in Brasilien und Paraguay kultiviert. 1931 wurden in Europa erste physiologische Studien von Pomeret und Lavieille veröffentlicht. Diese belegten, dass Stevioside bei Kaninchen, Meerschweinchen und Hühnern nicht toxisch sind und nicht resorbiert werden. In Europa begann der Stevia-Anbau spätestens während des Zweiten Weltkriegs, unter der Leitung des Royal Botanical Gardens in Kew, aber das Projekt wurde in der Zeit nach dem Krieg aufgegeben. 1952 bestimmte das US-amerikanische National Institute of Arthritis and Metabolic Diseases die Hauptbestandteile des Naturstoffextraktes.

1954 begann in Japan der Stevia-Anbau in Treibhäusern. In den 1970-er Jahren wird Stevia in China bekannt und 1971 wird schließlich zum ersten Mal von Morita Kagaku Kogyo, einem der führenden Extrakthersteller in Japan, ein Stevia-Extrakt als Zuckerersatzstoff in Japan zugelassen. 1981 werden bereits 2000 Tonnen in Japan verbraucht.

  • 1982: P.J. Medon et al., Pharmacy College of the University of Chicago, Illinois, USA. Steviol ist mutagen[12]
  • 1985: John M. Pezzuto et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic.[13] Keine Zulassung in der EU
  • 1997: Bei der belgischen Behörde für Ernährung wird ein Antrag auf Zulassung der Stevia-Pflanze und ihrer getrockneten Blätter als neuartige Lebensmittel/neuartige Lebensmittelzutaten gestellt[14]
  • 22. Februar 2000: Die Zulassung von Stevia wird aus Gründen der Lebensmittelsicherheit mit Entscheidung 2000/196/EG der Europäischen Kommission verwehrt[15]
  • 2007: Coca-Cola reicht 24 Patente basierend auf Stevia als Süßstoff ein.[16]
  • ab August 2008: provisorische Einzelbewilligungen für Steviolglycoside gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Lebensmittelzusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) in der Schweiz[17]
  • Oktober 2008: Zulassung in Australien und Neuseeland
  • Dezember 2008: Zulassung in den USA des Bestandteiles Rebaudiosid A in Süßungsmitteln als Lebensmittelergänzungsstoff durch die Food and Drug Administration[18][19]
  • August 2009: Frankreich hat per Dekret eine vorläufige Zulassung für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Stevia-Extrakt aus zu mindestens 97 Prozent Rebaudiosid A als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen und je nach Art des Lebensmittels sind außerdem unterschiedliche Höchstmengen für den Einsatz von Rebaudiosid A festgelegt. Die Zulassung gilt nur innerhalb Frankreichs. Nach Deutschland zum Beispiel dürfen die mit Rebaudiosid A gesüßten Lebensmittel nicht vertrieben werden.[20]
  • April 2010: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine tägliche Aufnahmemenge von bis zu 4 mg „Stevioläquivalenten“[A 1] pro kg Körpergewicht als unbedenklich bewertet.[21]
  • Dezember 2011: Zulassung von E 960, das sind Stevioglycoside mit mindestens 95 %-Gehalt, in der gesamten EU.[5][6] Die Vermarktung der Steviapflanze oder der -blätter ist nicht zugelassen, da (noch) nicht alle Inhaltsstoffe bekannt sind.

Verbreitung

Steviablätter werden seit über 500 Jahren[22] von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ẽ (Süßkraut).

Datei:Stevia Sello Paraguay.JPG
Paraguayische Briefmarke mit Steviafeld

Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen[23], als die Konquistadoren darüber berichteten, dass die südamerikanische indigene Bevölkerung die Blätter einer Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Heute werden Blätter oder die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reicht, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut und verwendet. Auch in Japan und seit Oktober 2008 in Neuseeland und Australien ist Stevia zugelassen. In der Schweiz wurde im August 2008 durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach acht Monaten Bearbeitungszeit einem Einzelantrag zugestimmt, wonach nun in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft wird.[24] Ende April 2009 kündigte das größte Schweizer Einzelhandelsunternehmen Migros an, ab sofort Getränke der Marke Sarasay zu verkaufen, die ausschließlich mit Stevia gesüßt sind.[25] In den Vereinigten Staaten von Amerika ist Stevia als Nahrungsergänzung seit 1995 wieder erlaubt. Nach Europa wurden seit 1986 viele Tonnen Steviablätter und Steviolglycoside importiert und dort konsumiert. Trotzdem gilt es seit 1997 als Novel-Food und wurde 2001 auf Grund fehlender wissenschaftlicher Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Lebensmittel vom Markt genommen.

In Rumänien wird die als Stevia bezeichnete Pflanze Rumex patientia seit Jahrhunderten in der traditionellen Küche benützt und wird ähnlich wie Spinat oder Brennnessel zubereitet (gekocht, gebraten, Aufläufe, Rouladen – Sarmale, etc.)[26]. Die Pflanze gehört zur Gattung Rumex (Ampfer) und ist nicht mit Stevia rebaudiana verwandt.

Vermarktung

Mischprodukte mit herkömmlichem Zucker

Produkte mit einer Kombination von Zucker und Stevia nennt man Steviasucroseprodukte.Nordzucker brachte im Dezember 2012 als erster Hersteller einen Haushaltszucker auf den Markt, der aus herkömmlichem Zucker und kalorienfreier Steviasüße hergestellt ist. Bei der Herstellung wird der aus Zuckerrüben gewonnene Zucker mit Steviolglycosid gemischt, das Nordzucker von dem malayischen Konzern "Pure Circle" bezieht. Beide Unternehmen betreiben seit 2011 das Gemeinschaftsunternehmen NP Sweet, das Produkte mit Stevia entwickelt und vermarktet. Das neue Produkt, das unter der Dachmarke "SweetFamily" vertrieben wird, hat die gleiche Süßkraft und den gleichen Geschmack wie herkömmlicher Zucker, enthält aber bei vierfachem Preis nur halb soviel Kalorien wie der aus Zuckerrüben gewonnene Zucker.[27]

Schokolade und Marmelade mit Stevia

Bei Schokolade müssen Rezepturen komplett geändert werden, weil die Stevia-Süßstoffe im Gegensatz zu Kristallzucker fast kein Volumen haben. Es fehlt die Masse. Im Frühjahr 2012 brachte der belgische Hersteller Cavalier zusammen mit seinem Schweizer Partner Barry Callebaut eine Schokolade auf den Markt, die mit Stevia-Extrakt statt Zucker gesüßt ist. Seit April 2012 bietet der Aachener Konfitürenproduzent Zentis eine mit Stevia gesüßte Konfitüre an - mit 30 Prozent weniger Kalorien als herkömmliche Produkte, aber dem "vollen Fruchtgeschmack".[28]

Keine EU-Zulassung für Kekse oder Gebäck

Die EU-Kommission schreibt Höchstmengen bei der Dosierung für einen unschädlichen Verzehr vor. Stevia-Süßstoffe dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Zuckers ersetzen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen. [28]

Getränke mit Stevia: Tee, Limonaden, Fruchtsäfte

Seit Jahrhunderten wird Stevia in Paraguay und Brasilien zum Süßen von Nahrungsmitteln und Tee verwendet. In Japan und den USA werden Limonaden, Fruchtsäfte, Joghurt oder Bonbons mit dem Stevia-Extrakt gesüßt. Der Getränkeriese Coca-Cola, der zusammen mit dem US-Rohstoffkonzern Cargill die EU-Zulassung für Stevia vorangetrieben hatte, hält sich in Deutschland zurück. Weltweit ist Coca-Cola schon mit 30 Produkten, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind, auf dem Markt. Unter anderem in Frankreich mit einer Fanta Still, die 30 Prozent weniger Zucker enthält. In Deutschland testete Coca-Cola 2012 Getränke, um herauszufinden, was den Verbrauchern schmecke.[28]

Wirkungen

Süßungswirkung

Getrocknete Stevia-Blätter

Die Bestandteile, die für die Süße der Steviablätter verantwortlich sind, wurden erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um – abhängig von der Sorte – neun bis zwölf verschiedene Glycoside[3], die alle Steviol oder sehr ähnliche Kaurane als Aglycon enthalten. Die Hauptsüßkraft geht dabei von Steviosid und Rebaudiosid A aus. Diese weisen gegenüber einer 0,4-prozentigen Saccharose-Lösung eine 300- bzw. 450-fache Süßkraft auf. Gegenüber einer vierprozentigen Saccharose-Lösung ist sie immer noch 150-fach so groß und gegenüber einer zehnprozentigen Saccharose-Lösung immer noch 100-fach. Andere süße Bestandteile sind Steviolbiosid, Rebaudiosid C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat bei der Sorte Creola mit 6 bis 18 Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.

Es ist bekannt, dass Rebaudiosid A die besten sensorischen Eigenschaften aller vier Hauptglycoside aufweist (am süßesten, wenig bitter). Enzymatisch modifiziertes Steviosid (Glukosylsteviosid), das nahezu 100 % Rebaudioside enthält, hat keinen bitteren Bei- oder Nachgeschmack. Solche Extrakte sind weder in den USA noch in Europa verkehrsfähig.

In einer Publikumsbefragung im Fernsehen[29] wurde die Süße von Stevia im direkten Vergleich mit denselben Produkten, die mit Zucker gesüßt sind, unterschiedlich wahrgenommen. Bei einigen Lebensmitteln wurde die Süße von Zucker, bei anderen die von Stevia als angenehmer empfunden, die Wahrnehmung unterscheidet sich aber auch individuell je nach Geschmack der Testperson. Generell eignet sich Stevia dort nicht, wo der Zucker als Volumenmenge benötigt wird, wie es in vielen Kuchenrezepten der Fall ist. Gegebenenfalls müssen entsprechende Rezepte angepasst werden. Problematisch kann auch der Eigengeschmack der Auszugsmittel sein, mit deren Hilfe der Süßstoff aus den Blättern gelöst wird. Vertreter der Zuckerindustrie sind sich deshalb sicher, dass Stevia auch mit der erfolgten Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff den Zucker nicht überall und nicht vollständig ersetzen könne.

Die 2011 von der Europäischen Union als Süßungsmittel zugelassenen Steviaprodukte haben den Nachteil, einen lang anhaltenden bitteren Nachgeschmack zu erzeugen. Der bittere Beigeschmack der Steviolglycoside entsteht, indem die Glycoside neben dem Rezeptortyp, der für die Wahrnehmung von süßem Geschmack zuständig ist, zwei Bittergeschmacks-Rezeptortypen auf der menschlichen Zunge aktivieren. Forschungen gehen dahin, den Bittergeschmack von Stevia-Produkten schon früh zu minimieren. Beispielsweise könnten züchterische Maßnahmen oder auch die Aufreinigung bei der Gewinnung der Stevia-Produkte auf die besten Süßungskandidaten abzielen[30]

Andere physiologische Wirkungen

Stevia hat eine leicht gefäßerweiternde und blutdrucksenkende und vermutlich Prostaglandin-erhöhende Wirkung [31].

Beurteilung und Zulassung

Kontroverse über mögliche Risiken

Die Kontroverse um Stevia begann in den USA 1985 mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von John Pezzuto und Mitarbeitern vom Pharmazie College der Universität Chicago, Illinois, die Beweise vorlegten, wonach ein Steviosid-Stoffwechselprodukt, Steviol, in Gegenwart zweier stoffwechselanregender Substanzen mutagen wirkt. Finanziert wurde die Studie vom Aspartam-Hersteller Monsanto.[13] Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden 1991 Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA von der Food and Drug Administration verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze. In Japan wird Stevia allerdings seit den 1970-er Jahren zum Süßen von Tee, Softdrinks, Zahnpasta, Kuchen und Bonbons genutzt.

Die der WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit.

Untersuchungen zur Wirkung von Steviaextrakten auf die Fertilität beim Menschen liegen nicht vor. Studienergebnisse bei der Ratte zeigten uneinheitliche Ergebnisse.[32][33][34] Erste Hinweise zu dieser Frage stammen aus den 1960-er Jahren.[35] Die Wirkung von Stevia auf die Fertilität gilt daher als wissenschaftlich nicht erwiesen und wird kontrovers diskutiert.[9]

Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern[36] und Ratten[33] beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch gewesen seien, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichts an frischen Steviablättern hätte zu sich nehmen müssen – in diesen Mengen wäre auch Zucker gefährlich.[37] Tatsächlich nähme ein Erwachsener, wenn man den gesamten durchschnittlichen täglichen Zuckerkonsum (ca. 130 g) durch Stevioside ersetzte, nur etwa 400 mg davon zu sich, was in Steviablättern etwa 4 g (bei angenommenen 10 % Steviosidgehalt)[A 2] bedeutet.

Rechtslage in der Europäischen Union

In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Zulassungsantrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei und daher nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfe.

Dennoch war es auch ohne Zulassung möglich, in diversen Reformhäusern oder Apotheken Stevia als Badezusatz zu erwerben. Es unterliegt demnach der Kosmetikverordnung. Jedoch wurde Stevia auch in Form von Süßstoffspendern neben vergleichbaren Produkten im Einzelhandel angeboten und auch ohne eindeutige Verkehrsbezeichnung deklariert. Verbraucherschützer hielten dies für Irreführende Werbung.[38]

1998 bis 2002 finanzierte die EU ein Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia rebaudiana bertoni in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien optimiert werden sollte. Ziel war es, die Subventionierung für den Tabakanbau auf gesundheitlich günstigere Pflanzen umzustellen.[39]

Im April 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Entscheidung 2000/196/EG der Kommission keine Wirkung gegenüber Dritten habe, also nicht allgemein verbindlich sei. Demnach kann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH) frei dazu entscheiden, ob es sich bei den Blättern der Stevia überhaupt um ein Novel-Food oder ein übliches Lebensmittel handelt.

Der deutsche Süßstoffverband sieht der Einführung „erwartungsvoll entgegen“. Das Marktpotential könnte in den USA 700 Millionen Dollar erreichen, entsprechend hoch sind die Erwartungen für den europäischen Markt.[40]

Im November 2011 hat die EU-Kommission die Verarbeitung des natürlichen Stevia-Süßstoffs Steviolglycosid in Lebensmitteln und Getränken erlaubt. Die Verordnung trat am 2. Dezember 2011 in Kraft.[41]

Österreich

Im österreichischen Parlament brachte am 20. Mai 2009 Norbert Hofer (FPÖ) einen Antrag für die Zulassung von Stevia ein.[42]

Im Jahr 2006 begann die Firma Reisenberger, ein Unternehmen, das mit Zusatzstoffen im Human- und Veterinärbereich handelt und als einziges österreichisches Unternehmen Mitglied der EUSTAS ist, mit der Universität für Bodenkultur in Wien ein Forschungsprojekt und suchte dabei um eine europaweite Zulassung von Stevia als Lebensmittelzusatz an. Im Dezember 2011 wurde diese Zulassung erteilt.[43]

Deutschland

In einem seit 2002 laufenden Rechtsstreit zwischen der Mensch & Natur AG und dem Bundesland Bayern entschied 2004 das Verwaltungsgericht München, dass die Firma ihr Sortiment von Kräuter-, Gewürz- und Früchteteemischungen mit der Zutat von getrockneten Blättern der Stevia rebaudiana aus ökologischem Anbau weiter vermarkten darf.[44] Gegen dieses Urteil legte Bayern Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein. In mündlicher Verhandlung am 29. Juni 2009 entschied der BayVGH, zwei Fragen, die sich in dem Verfahren stellen, dem insoweit zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und so lange das Berufungsverfahren auszusetzen.[45][46] Im September 2011 erreichte die Molkerei Scheitz aus Andechs in einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht München, dass man ihr den Vertrieb ihres mit Stevia-Tee gesüßten Joghurts nicht untersagen darf.[47]

Frankreich

Wie bereits am 16. Juni 2009 von der französischen Agentur für Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit (AFSSA) angekündigt,[48] wurde mit einem Erlass vom 26. August 2009 Rebaudiosid A mit einer Reinheit von 97 % als Lebensmittelzusatzstoff in Frankreich vorerst für eine Dauer von zwei Jahren zugelassen.[49]

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz wurde Ende August 2008 die bisher an die EU angelehnte Praxis gelockert, als das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Freiburger Getränkeproduzenten STORMS erlaubte, ein Produkt mit Stevia-Extrakt zu süßen. Da der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe neue Untersuchungsergebnisse vorgelegt habe, will das BAG fortan die Verwendung von Stevia-Extrakt auf Gesuch hin bewilligen, sofern eine Notwendigkeit für dessen Nutzung vorliege. In Folge dieser Praxis sind seit Beginn des Jahres 2010 zahlreiche Produkte in der Schweiz mit Stevia als Süßstoff erhältlich. Die Firmen Assugrin und MedHerbs-Schweiz verkaufen zudem bei den großen Detailhändlern Stevia-Süßstoff als Pulver oder Tabletten. Für viele Hersteller ist die Schweiz ein Stevia-Testmarkt.[50][51]

Empfehlung der FAO/WHO

Die gemeinsame Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives – JECFA) von WHO und FAO kam auf der Grundlage von Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine Aufgabe der Kommission ist es, die gesundheitliche Bedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen und Empfehlungen für deren Verwendung zu geben. Hierzu gehören Festlegungen über die Reinheit der Zusatzstoffe sowie deren maximal zulässige Tagesdosis, den so genannten ADI-Wert.

Inzwischen (69. Treffen 2008 in Rom) wurde für Stevia bzw. für den Extrakt ein ADI-Wert festgelegt. Für Steviolglycoside wurde der 2004 vorläufige ADI-Wert nach der Eingabe zusätzlicher wissenschaftlicher Studien am 4. Juli 2008 auf 4 mg/kg Körpergewicht – bezogen auf Steviol („Stevioläquivalente“) – pro Tag verdoppelt.[52]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Stevia rebaudiana – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Vorlage:Commonscat/WikiData/Difference

Anmerkungen

  1. Die Angabe bezieht sich dabei auf das im jeweiligen Süßstoffgemisch enthaltene Steviol; eine Umrechnungstabelle findet sich bei Freestevia (PDF).
  2. 400 mg Stevioside = 0,4 g – bei einem Steviosidgehalt von 10 % entsprechend 0,4 g × 10 und damit exakt 4 g Steviablätter

Einzelnachweise

  1. Thieme Chemistry (Hrsg.): Eintrag zu Steviosid im Römpp Online. Version 3.29. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2012, abgerufen am 16. November 2011.
  2. 2,0 2,1 Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu „Stevia rebaudiana“ im Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen Abgerufen am 16. November 2011.
  3. 3,0 3,1 Venkata Sai Prakash Chaturvedula, John F. Clos, Joshua Rhea, Dennis Milanowski, Ulla Mocek, Grant E. DuBois, Indra Prakash: Minor diterpenoidglycosides from the leaves of Stevia rebaudiana; Phytochemistry Letters, Vol. 4 (3), September 2011, S. 209–212. doi:10.1016/j.phytol.2011.01.002
  4. steviapflanze.info: Stevia und Ihre Verwendung
  5. 5,0 5,1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1131/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden. Amtsblatt der Europäischen Union, L 295/205, 12. November 2011.
  6. 6,0 6,1 Mehr Transparenz bei Lebensmittelzusätzen. Europäische Kommission, abgerufen am 14. November 2011.
  7. EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden. Webnachricht vom 14 April 2010 der EFSA.
  8. Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive. EFSA Journal 2010;8(4):1537 (84 Seiten).doi:10.2903/j.efsa.2010.1537.
  9. 9,0 9,1 Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)
  10. Naturwiss. Rundsch. 27, 231ff. (1974).
  11. Barbara Simonsohn: Stevia. Sündhaft süß und urgesund: Eine Alternative zu Zucker und Süßstoffen. Windpferd, Oberstdorf, ISBN 3-89385310-3.
  12. Medon, P.J. et al.: Safety assessment of some Stevia rebaudiana sweet principles. in. Federation Proceedings, Bd. 41, 1982, S. 1568.
  13. 13,0 13,1 John M. Pezzuto, C.M. Compadre, S.M. Swanson, D. Nanayakkara, A.D. Kinghorn: "Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic", Proc Natl Acad Sci USA, April 1985, Bd. 82, S. 2478–2482; PMID 3887402; PMC 397582.
  14. Information auf der Webseite des BMELV
  15. Entscheidung der EU-Kommission vom 22. Februar 2000
  16. Die Welt vom 6. August 2007
  17. Provisorische Einzelbewilligungen für Steviol-Glycoside gemäß Art. 2 Abs. 1 ZuV durch schweizerisches Bundesamt für Gesundheit (BAG) – PDF-Datei.
  18. FDA-Mitteilung vom 18. Dezember 2008
  19. Notice to the U.S. Food and Drug Administration (FDA) that the use of Rebiana (Rebaudioside A) derived from Stevia rebaudiana, as a Food Ingredient is Generally Recognized as Safe (GRAS) PDF-Datei (englisch)
  20. Pressemitteilung der Universität Stuttgart/Hohenheim vom 15. September 2009
  21. EFSA: EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden. Pressemitteilung vom 14. April 2010, abgerufen am 19. Juli 2010.
  22. Zuckerfreie Süße kommt nur in der Schweiz an. Beitrag bei 3sat-nano vom 6. März 2001.
  23. Geschichte der Stevia Pflanze 5. Juni 2012.
  24. Schweiz lockert Verbot für Süssstoff-Pflanze Stevia, NZZ Online, 5. September 2008.
  25. Daniel Sägesser, Migros-Magazin, Nr. 17, 20. April 2009, S. 33: Die Getränkerevolution – Natürlich, süss, kalorienfrei – Stevia (PDF; 102 kB)
  26. Agro Romania, Comunitatea Agricultorilor – Stevia
  27. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 24. Dezember 2012 Nr. 301 Seite 10.
  28. 28,0 28,1 28,2 Hannoversche Allgemeine vom 20. März 2012: Die Stevia-Pflanze süßt gesünder
  29. Stern TV (RTL) vom 18. Februar 2009; befragt wurden einige Personen im Publikum und in einem Filmbeitrag.
  30. Taste Receptor Responses to Steviol Glycosides, Journal of Agricultural and Food Chemistry, Mai 2012
  31. Stevia Stevioside and related compounds: Therapeutic benefits beyond sweetness, Varanuj Chatsudthipong, Chatchai Muanprasat: Department of Physiology, Faculty of Science, Mahidol University, Thailand; Pharmacology & Therapeutics 121 (2009) Seite 47; PDF-Datei mit 692 kB und 14 Seiten gestützt auf Melis, M. S., & Sainati, A. R. (1991): Participation of prostaglandins in the effect of stevioside on rat renal function and arterial pressure. Braz J Med Biol Res 24(12),1269−1276.
  32. Melis MS. "Effects of chronic administration of Stevia rebaudiana on fertility in rats", J Ethnopharmacol., 1999 Nov 1; 67(2), S. 157–161; PMID 10619379.
  33. 33,0 33,1 Oliveira-Filho RM., OA Uehara, CA Minetti and LB Valle: "Chronic administration of aqueous extract of Stevia rebaudiana (Bert.) Bertoni in rats: endocrine effects", General Pharmacology, Bd. 20, 1989, S. 187–191; PMID 2785472.
  34. Yodyingyuad V, Bunyawong S "Effect of stevioside on growth and reproduction", Hum Reprod., 1991 Jan; 6(1), S. 158–165; PMID 1874950.
  35. Planas GM, Kucacute J.: "Contraceptive Properties of Stevia rebaudiana", Science, 1968 Nov 29; 162(3857), S. 1007–1010; PMID 17744732.
  36. Wasuntarawat C., P Temcharoen, C Toskulkao, P Mungkornkarn, M Suttajit and T Glusukon: "Developmental toxicity of steviol, a metabolite of stevioside, in the hamster", Drug & Chemical Toxicology, 1998, 21, S. 207–222; PMID 9598301.
  37. Zuckerfreie Süße kommt nur in der Schweiz an (3sat.de, abgerufen am 17. November 2011)
  38. Pressemitteilung der Konsumo GmbH: Natursüßstoff Stevia – Als Badezusatz zugelassen, als Lebensmittel verkauft, 30. Juni 2009 – 14:49
  39. Diversification for tobacco growing farms by the alternative crop stevia rebaudiana bertoni (DIVAS) Funded under 7th FWP (Seventh Framework Programme)
  40. Seite nicht mehr abrufbar, Suche im Webarchiv:[1] [2] [[Vorlage:Toter LinkVorlage:FindSlash]]Dradio: Umwelt und Verbraucher vom 14. April 2011.
  41. EU gibt grünes Licht lebensmittelpraxis.de, 16. November 2011.
  42. Stenografisches Protokoll vom 29. Mai 2009
  43. Perchtoldsdorfer sorgt für die gesunde Süße in der NÖN-Online vom 25. Januar 2012, abgerufen am 29. Januar 2012
  44. wib: "Stevia" darf weiterhin den Tee versüßen In: Merkur-Online vom 15. Mai 2004
  45. Pressemitteilung des BayVGH vom 29. Juli 2009.
  46. Beschluss des BayVGH vom 1. Juli 2009.
  47. Otto Fritscher: Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze Bahn frei für den grünen Süßstoff Meldung in der SZ vom 27. September 2011
  48. Avis de l’Agence française de sécurité sanitaire des aliments sur un projet d’arrêté relatif à l’emploi de rébaudioside A extrait de Stevia rebaudiana en tant qu’additif alimentaire, PDF.
  49. Journal officiel de la République Française du 6 septembre 2009, édition n°206, Seite nicht mehr abrufbar, Suche im Webarchiv:[3] [4] [[Vorlage:Toter LinkVorlage:FindSlash]]Arrêté du 26 août 2009 relatif à l'emploi du rébaudioside A (extrait de Stevia rebaudiana) comme additif alimentaire
  50. NZZ vom 15. März 2010
  51. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Stevia Rebaudiana – Süßkraut
  52. [[[:Vorlage:WBA]] FAO Fact Sheet: Steviol glycosides. Final 5. November 2008 (PDF; 88 kB)]
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