Lacosamid

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Strukturformel
Struktur von Lacosamid
Allgemeines
Freiname Lacosamid
Andere Namen
  • IUPAC: (R)-2-(Acetylamino)-N-benzyl-3-methoxypropanamid
  • Harkoserid
  • Erlosamid
Summenformel C13H18N2O3
CAS-Nummer 175481-36-4
PubChem 219078
ATC-Code

N03AX18

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Antiepileptikum

Verschreibungspflichtig: ja
Eigenschaften
Molare Masse 250,29 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar

H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Lacosamid (Handelsname: Vimpat®; Hersteller: UCB) ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Antikonvulsiva, der in der Behandlung von epileptischen Anfällen eingesetzt wird.

Klinische Angaben

Anwendungsgebiete (Indikationen)

Lacosamid kann zur Zusatzbehandlung fokaler epileptischer Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten ab 16 Jahren angewendet werden.

Pharmakologische Eigenschaften

Wirkungsmechanismus (Pharmakodynamik)

Der Wirkmechanismus von Lacosamid ist nicht vollständig aufgeklärt. Es wird angenommen, dass die antikonvulsive Wirkung u. a. auf einer Hemmung spannungsabhängiger Natriumkanäle beruht. Weiterhin beeinflusst Lacosamid den Eiweißstoff collapsin response mediator protein-2 (CRMP-2). CRMP-2 kommt vornehmlich im Zentralnervensystem vor und ist für die Differenzierung von Nervenzellen sowie für das Aussprossen von Nervenleitungen von Bedeutung.

Sonstige Informationen

Geschichtliches

Lacosamid wurde in den 1990er Jahren durch den US-amerikanischen Chemiker Harold Kohn synthetisiert[2] und später durch Schwarz in den Anwendungsgebieten Epilepsie und Schmerz entwickelt. Das Arzneimittel ging nach der Übernahme von Schwarz an UCB über.

Die Erstzulassung als Antikonvulsivum erfolgte 2008 in der EU. Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte zuvor einen Zulassungsantrag für die Schmerzbehandlung bei diabetischer Polyneuropathie abgelehnt. Einen entsprechenden Zulassungsantrag für die EU zog UCB im September 2008 zurück.


Einzelnachweise

  1. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. Choi D, Stables JP, Kohn H. Synthesis and anticonvulsant activities of N-Benzyl-2-acetamidopropionamide derivatives. J Med Chem. 1996;39:1907-16, PMID 8627614.
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