JWH-018

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Strukturformel
JWH018.svg
Allgemeines
Name JWH-018
Andere Namen
  • 1-Pentyl-3-naphthoylindol
  • 1-Naphthyl-(1-pentylindol-3-yl)methanon
Summenformel C24H23NO
CAS-Nummer 209414-07-3
PubChem 10382701
Kurzbeschreibung

weiße Kristalle[1]

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Cannabinoidmimetikum

Wirkmechanismus

Cannabinoid-Rezeptor CB1/CB2 Agonist

Eigenschaften
Molare Masse 341,45 g·mol−1
Schmelzpunkt

65–67 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

JWH-018 ist eine synthetische chemische Verbindung aus der Gruppe der Alkylindol-Derivate. Es ist ein Cannabinoid-Rezeptor-, CB1/CB2-Agonist mit cannabinoidmimetischer Wirkung.[3]

In Tierversuchen wurde eine dem Tetrahydrocannabinol (THC) ähnliche Wirkung festgestellt, wobei die Dauer des Effekts kürzer ist. Nach Angaben seines Entwicklers John W. Huffman (von seinen Initialen leitet sich JWH ab) gibt es bisher weder Langzeitstudien noch Untersuchungen, wie diese Substanz bei anderen Lebewesen als Mäusen wirkt.[4]

Das an der Clemson University in South Carolina entwickelte synthetische Molekül ist der Versuch, eine kommerziell interessante Alternative zur medizinischen Anwendung von THC zu finden. THC wird unter anderem bei bestimmten Krankheiten als Appetitstimulans eingesetzt, auch kann es Nebenwirkungen der Chemotherapie wie Erbrechen bei Krebspatienten eindämmen.[5]

Am 15. Dezember 2008 wurde eine Studie veröffentlicht, in der JWH-018 als Bestandteil der als Räucherware verkauften Kräutermischung Spice gefunden wurde.[6][7]

Rechtslage

  • Deutschland:
Als Wirkstoff wurde JWH-018 ab dem 22. Januar 2009 in Deutschland durch Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.[8] Beschränkt auf ein Jahr wurde somit jede Form der unerlaubten Herstellung, Handel und Besitz untersagt.
  • Österreich
JWH-018 unterliegt nicht dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Jedoch wurde der Verkauf von "Räuchermischungen" mit synthetischen Cannabinoiden seit 18. Dezember 2008 gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes unterbunden. Weiters unterliegt die Substanz seit dem 1. Februar 2012 dem "Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen" (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG), sofern sie zum menschlichen Konsum bestimmt ist.
  • Schweiz:
JWH-018 wird mit Inkrafttreten der revidierten Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic[9] per 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz[10] unterstellt und somit ab diesem Zeitpunkt illegal. Einfuhr, Besitz, Vertrieb etc. werden nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Denton, J.R.: One-Pot Desulfonylative Alkylation of N-Sulfonyl Azacycles Using Alkoxides Generated by Phase-Transfer Catalysis in Synthesis 2010, 775–782.
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. John W. Huffman et al. (2005): 1-Pentyl-3-phenylacetylindoles, a new class of cannabimimetic indoles. In: Bioorg. Med. Chem. Lett. 15(18):4110–4113. PMID 16005223 doi:10.1016/j.bmcl.2005.06.008.
  4. Blog-Eintrag von Pierre Markuse: Spice: JWH-018 - E-Mail von Prof. John W. Huffman.
  5. Jürgen Küppers: "Spice": Was Sie über diese Droge wissen sollten. In: kn-online.de. Kieler Nachrichten, 16. Dezember 2008, abgerufen am 1. Januar 2009..
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. THC PHARM GmbH. PDF
  7. Frankfurter Rundschau Online: Gefährlicher Kick mit „Spice“. 15. Dezember 2008.
  8. BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49–50.
  9. Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic.) Änderung vom 10. September 2010 (PDF) Inkrafttreten per 1. Dezember 2010.
  10. Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951 (Stand am 1. Januar 2010) (PDF). Schweizerisches Betäubungsmittelgesetz, relevante Strafbestimmungen: Art. 19 und folgende.

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