Gemeiner Stechapfel

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Gemeiner Stechapfel
Gemeiner Stechapfel (Datura stramonium)

Gemeiner Stechapfel (Datura stramonium)

Systematik
Asteriden
Euasteriden I
Ordnung: Nachtschattenartige (Solanales)
Familie: Nachtschattengewächse (Solanaceae)
Gattung: Stechäpfel (Datura)
Art: Gemeiner Stechapfel
Wissenschaftlicher Name
Datura stramonium
L.
Illustration: Gemeiner Stechapfel (Datura stramonium)

Der Gemeine Stechapfel bzw. Weiße Stechapfel (Datura stramonium) ist in Mitteleuropa der häufigste Vertreter der Gattung der Stechäpfel.

Die Artbezeichnung stramonium ist weitgehend unerklärt. Die erste Erwähnung stammt von Hildegard von Bingen. Unklar ist auch, welche Pflanze damit gemeint war.

Beschreibung

Der Gemeine Stechapfel ist eine aufrecht- bis buschigwachsende einjährige Pflanze. Die Pflanzen erreichen eine Höhe von 0,2 bis 1,2 m, selten auch bis 2 m. Die Pflanze ist grün oder besitzt einen mehr oder weniger violetten Anflug. Der Stängel ist gabelästig und kahl. Die Blätter sind eiförmig, unregelmäßig spitz gelappt bis doppelt gezähnt oder buchtig, weich und etwa handgroß, dunkelgrün an der Oberfläche und graugrün an der Unterseite; ihr Geruch erinnert an gekochte Kichererbsen. Vor allem die jungen Pflanzenteile sind mit Trichomen behaart.

Der Gemeine Stechapfel bildet von Juni bis zum Oktober Blüten aus, die sich allerdings erst zur Nacht öffnen, da sie hauptsächlich von Nachtfaltern besucht werden. Selbstbestäubung ist erfolgreich. Stechapfelblüten duften (in der Nacht) stark süßlich, parfümartig; der von vielen als unangenehm empfundene Geruch der Pflanze dagegen stammt von Stängel und Blättern. Die trompetenförmige Blütenkrone ist fünfzipfelig, besitzt keine sekundären Kronlappen, wie sie in anderen Arten der Gattung auftreten und erreicht eine Länge von 6 bis 8,5 cm. Es existieren weiße bis gelblich-weiße sowie violette Vertreter.

Aus den Blüten entstehen viergeteilte, stachelige oder unbestachelte Kapseln, die in den Stängel-Achseln gerade nach oben stehen. Sie sind eiförmig und (2) 2,5 bis 4 cm lang und (1,5) 2 bis 3 (3,5) cm breit. Die Stacheln auf den Früchten sind nahezu gleichmäßig verteilt. Die an der Frucht verbleibende Basis des Kelches verbreitert sich während der Reifephase. Mit Einsetzen der Reife öffnet sich die Kapsel von oben her und gibt (100) 300 bis 500 (800) schwarze, nierenförmige Samen frei, teilweise auch noch bis ins nächste Jahr hinein, wenn die Kapsel selbst schon längst vertrocknet ist. Die Tausendkornmasse beträgt 7 bis 11 g. Die Ausbreitung der Samen erfolgt durch Tierstreuung.[1]

Inhaltsstoffe

Der Gemeine Stechapfel enthält die giftigen Tropan-Alkaloide (S)-Hyoscyamin und Scopolamin. Alle Pflanzenteile sind giftig, besonders jedoch die Wurzeln und Samen. Bereits Mengen ab 0,3 g können Giftwirkungen wie z.B. gesteigerte Erregung, Sinnestäuschungen, Übelkeit, Pupillenerweiterung mit Sehstörungen und Atemlähmung hervorrufen. Der Nachweis einer Intoxikation kann durch Einsatz der Gaschromatographie-Massenspektrometrie erfolgen. Nachgewiesen werden meist die Alkaloide Hyoscyamin/Atropin und Scopolamin als Trimethylsilyl-Derivate[2].

Verwendung

Stechapfelblätter (Stramonii folium) haben heute in der Medizin keine Bedeutung mehr. Wegen nicht ausreichend belegter Wirksamkeit und hoher Giftigkeit hat in Deutschland die Kommission E am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die pharmazeutische Droge negativ bewertet.

Der Gebrauch als Rauschdroge (Rauchen von getrockneten Blättern, Trinken von Teeaufgüssen, Kauen von Stramoniumwurzel) ist beschrieben.[3]

Verbreitung, Herkunft

Der Gemeine Stechapfel ist ein Kosmopolit. Die genaue Herkunft ist umstritten. Da Verwechselung mit anderen Arten der Gattung zu erwarten ist, können Beweise nur durch archäobotanische Untersuchungen erbracht werden. Zumeist geht man von einer Herkunft aus Nordamerika und Mittelamerika aus. Alternative Meinungen betreffen die Herkunft aus Südasien oder die frühere kosmopolitische Verbreitung. In Europa ist die Pflanze wohl ein Neophyt. Für das Territorium Deutschlands wurde Datura stramonium für den Zeitraum 1580 bis 1620 archäobotanisch nachgewiesen. In Mitteleuropa kommt der Gemeine Stechapfel häufig als "Ackerunkraut" vor. Bevorzugt werden stickstoffreiche Böden wie Schutt, Müll und Wegränder.

Systematik

Die Art Datura stramonium wird in vier Varietäten unterteilt. Unterscheidungsmerkmale sind zum einen die violette Färbung der Pflanze durch Anthocyan, zum anderen das Vorhandensein von Stacheln auf den Früchten. Zum Teil werden diese Varietäten weiter in verschiedene Formen aufgeteilt:[1]

  • Datura stramonium var. stramonium Gaertn.: Grüne, nicht gefärbte Sprosse, weiße Blüten, bestachelte Kapseln, zum Teil auch bestachelte und unbestachelte Kapseln an einer Pflanze
    • Datura stramonium var. stramonium f. stramonium Gaertn.: Alle Kapseln bestachelt
    • Datura stramonium var. stramonium f. labilis Hammer: Zum Teil unbestachelte Kapseln
  • Datura stramonium var. inermis (Jacq.) Lundstr.: Grüne, nicht gefärbte Sprosse, weiße Blüten, unbestachelte Kapseln
  • Datura stramonium var. tatula (L.) Torr.: Violett gefärbte Sprosse, violette Blüten, bestachelte Kapseln
    • Datura stramonium var. tatula f. tatula Danert: Kaum violett gefärbte Sprosse
    • Datura stramonium var. tatula f. bernhardii (Lundstr.) Danert: Stark ausgeprägte Violettfärbung, Blattbasis und Kelch braunviolett, relativ kleine, rotviolette Blüten
  • Datura stramonium var. godronii Danert: Violett gefärbte Sprosse, violette Blüten, unbestachelte Kapseln.

Weitere Bilder

Rechtslage

In Deutschland unterliegt der Gemeine Stechapfel nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[4][5] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[6][7]

Quellen

  • Ingrid und Peter Schönfelder: Das neue Handbuch der Heilpflanzen, Franckh-Kosmos Verlagsgesellschaft, 2004, ISBN 3-440-09387-5
  1. 1,0 1,1 Karl Hammer, Anneliese Romeike und Claus Tittel: Vorarbeiten zur monographischen Darstellung von Wildpflanzensortimenten: Datura L., sections Dutra Bernh., Ceratocaulis Bernh. et Datura. In: Kulturpflanze, Ausgabe 31, 1989. Seiten 13-75. doi:10.1007/BF02000698
  2. Matsuda K, Morinaga M, Okamoto M, Miyazaki S, Isimaru T, Suzuki K, Tohyama K.: Toxicological analysis of a case of Datura stramonium poisoning, Rinsho Byori. 2006 Oct;54(10):1003-7. Japanese. PMID 17133988
  3. T. Dingermann, K. Hiller, G. Schneider, I. Zündorf: Schneider Arzneidrogen. 5. Auflage, Elsevier 2004, ISBN 3-8274-1481-4. Seite 449 f.
  4. Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
  5. ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
  6. Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
  7. Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.

Weblinks

 Commons: Gemeiner Stechapfel – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

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