Zugsalbe

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Zugsalbe oder Ziehsalbe werden Salben genannt, die durchblutungsfördernde, entzündungshemmende, schmerzlindernde, talgflussvermindernde, resorptions- und phagozytosefördernde Eigenschaften besitzen. Sie werden meist aus Ölschiefern, seltener auch auf pflanzlicher Basis hergestellt. Zugsalbe kann bei chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen (Kontaktekzem, Follikulitis, Furunkel, Akne, Abszesse unter der Haut, Phlegmonen und Panaritium) sowie kleineren Splittern angewendet werden. In der Humanmedizin ist Zugsalbe mit Ammoniumbituminosulfonat als arzneiwirksamem Stoff zugelassen. Dieser Wirkstoff kommt auch in tiermedizinischem Gebrauch zur Anwendung.

Arzneirechtliche Bestimmungen

Ammonium- und Natriumbituminosulfonat sind zur äußerlichen Anwendung bei allen lebensmittelliefernden Tieren (einschließlich milchliefernde) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 über Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln gelistet. Inhaltsstoffe werden aber zu einem geringen Teil resorbiert und können zu Geschmacksveränderungen des Fleisches oder der Milch führen.

Zugpflaster

Im Handel sind auch mit Zugsalbe ausgerüstete Pflaster erhältlich.

Literatur

  • F.R. Ungemach et al.: Schieferölsulfonate. In: Löscher et al. (Hrsg.): Pharmakotherapie bei Haus- und Nutztieren. Paul Parey Verlag, 7. Aufl. 2006, S. 510. ISBN 3-8304-4160-6

Handelsnamen

Monopräparate

Thiobitum Salbe (D), Ichtholan Salbe (D), Schwarze Salbe (D), Leukichtan (A)

Kombinationspräparate

Aknederm Salbe (D)

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