Ribulose-1,5-bisphosphat

Ribulose-1,5-bisphosphat

Strukturformel
Strukturformel von Ribulose-1,5-bisphosphat
Allgemeines
Name Ribulose-1,5-bisphosphat
Andere Namen

RubP2

Summenformel C5H12O11P2
CAS-Nummer 14689-84-0
PubChem 1192
Eigenschaften
Molare Masse 310,09 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]

Natriumsalz-Hydrat

06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301-311-315-319-331-335
P: 261-​280-​301+310-​305+351+338-​311 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Giftig
Giftig
(T)
R- und S-Sätze R: 23/24/25-36/37/38
S: 22-26-36-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Ribulose-1,5-bisphosphat (abgekürzt RubP2), früher auch Ribulose-1,5-diphosphat genannt, ist ein Zuckermolekül (Monosaccharid) mit fünf Kohlenstoffatomen, an dem zwei Phosphatreste hängen. Es spielt als Akzeptormolekül für Kohlenstoffdioxid bei der Kohlendioxid-Assimilation im Calvin-Zyklus eine große Rolle bei der Dunkelreaktion der Photosynthese.

Das Enzym, welches CO2 an Ribulose-1,5-bisphosphat bindet, wird Ribulose-1,5-bisphosphat-Carboxylase (RuBisCO) genannt und spielt als Ausgangspunkt für den Calvin-Zyklus eine große Rolle. Nach der CO2-Fixierung zerfällt das durch Hinzugabe von Wasser instabil gewordene Molekül sofort in zwei 3-Phosphoglycerat-Moleküle, aus denen dann nach weiteren Schritten Glucose hergestellt werden kann. Anschließend wird Ribulose-1,5-bisphosphat aus Phosphoglycerat regeneriert.

Fruktose-6-phosphat + 2 Glyceraldehyd-3-phosphat + Dihydroxyacetonphosphat + 3 ATP $ \mathrm {\longrightarrow } $ 3 Ribulose-1,5-bisphosphat + 3 ADP

Um hervorzuheben, dass die zwei Phosphatreste an unterschiedlichen Stellen mit dem Zuckermolekül verbunden sind, hat sich international die Bezeichnungsweise Bisphosphat anstelle des früher gebräuchlichen Diphosphat durchgesetzt.

Quellen

  • Jeremy M. Berg, John L. Tymoczko, Lubert Stryer (2007): Biochemie. Spektrum Akademischer Verlag, 6. Auflage, ISBN 3-8274-1800-3
  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt D-Ribulose 1,5-bisphosphate sodium salt hydrate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. April 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.