Quantum satis

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quantum satis (kurz Qs oder qs, lat. für ausreichende Menge, so viel wie nötig) steht hauptsächlich für eine Mengenangabe in der Pharmazie. Es gibt an, dass keine Höchstmenge vorgeschrieben ist. Es wird die für die jeweilige Rezeptur minimal notwendige Menge eingesetzt. Bei Stoffen, die mit dieser Mengenangabe gekennzeichnet sind, handelt es sich immer um Hilfsstoffe, niemals um Wirkstoffe. Rezepturen in Apotheken tragen häufig diese Angabe. Sollte beispielsweise ein Stoff gelöst verarbeitet werden, gibt man nach und nach so viel Lösungsmittel hinzu, wie für eine vollständige Auflösung erforderlich ist.

Die Abkürzung wird auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die keine Höchstmenge festgelegt ist. Dies gilt für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. komplett verdauliche Stoffe). Das quantum satis bedeutet keineswegs „beliebig viel“, sondern ist – nach § 7 der ZZulV[1] – eine mehrfache Einschränkung:

  • auf die im Einzelfall gerade technisch erforderliche Menge,
  • unter Beachtung und Einhaltung der „Guten Herstellungspraxis“ (GMP),
  • soweit dies den Verbraucher nicht irreführt.

Einzelnachweise

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