Chief Executive Officer

Chief Executive Officer

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Der Chief Executive Officer (CEO) ist die US-amerikanische Bezeichnung für das geschäftsführende Vorstandsmitglied (schweizerischer und österreichischer Begriff: Geschäftsführer) bzw. den Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor (schweizerischer und österreichischer Begriff: Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung) eines Unternehmens oder einfach dessen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer. Im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen werden die aufgeführten angelsächsischen Titulierungen vermehrt auch von Organisationen im deutschsprachigen Raum verwendet, ohne dass sie jedoch eine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz besäßen.

Der Titel CEO wird unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens gebraucht. Der CEO vertritt die strategische Orientierung des Unternehmens und gibt damit die Ziele für das operative Geschäft vor, leitet dies aber in der Regel nicht selbst. Das ist Aufgabe eines Chief Operating Officer in der hierarchisch obersten Management- oder Leitungsfunktion.

Unterschiedliche Bedeutung

Im britischen Englisch wird diese Position mit dem Titel Managing Director bezeichnet, was jedoch im US-Amerikanischen mit einer niedrigeren (mittleren) Hierarchieebene assoziiert wird. In US-amerikanischen Unternehmen, in denen der Vorstand aus mehreren Personen besteht, wird das erste Vorstandsmitglied häufig als CEO bezeichnet, was dem deutschen Vorstandsvorsitzenden entspricht.

In einigen Ländern – so etwa in Kanada – gehört der CEO zwar zum geschäftsführenden Vorstand, ist aber nicht der Vorsitzende, sondern steht in der Hierarchie gleichwertig neben dem Finanzvorstand.

Auch in der Politik bzw. in der öffentlichen Verwaltung kommt der Titel CEO vor. So hat der von der Zentralregierung des chinesischen Sonderdistrikts Hongkong ernannte Präsident oder Gouverneur in der englischen Übertragung die Amtsbezeichnung Chief Executive (Officer).

CEO und President sind zu unterscheiden vom Chairman of the Board (COB), der einem Aufsichtsratsvorsitzenden (Schweiz: Verwaltungsratspräsident) von Aktiengesellschaften bzw. einem Beiratsvorsitzenden (o.  ä.) von Unternehmen mit anderen Gesellschaftsformen entspricht (siehe auch Aufsichtsrat, Verwaltungsrat (Schweiz), Unternehmensbeirat).

Abzugrenzen von dem an der Gremiumsspitze stehenden CEO ist auch der C.O oder CxO, der Chief … Officer, welcher ein „normaler“ Vorstand (Mitglied des Vorstandes) und in dieser Funktion für meist ein bestimmtes Fachgebiet (z.  B. Finanzen – CFO) zuständig ist.

Für Personen, die in deutschen Unternehmen arbeiten, stellt beispielsweise der Titel CEO lediglich eine Zusatzbezeichnung dar, die rechtlich nicht relevant ist, d. h. von der die handels- und gesellschaftsrechtlichen Bedeutungen der Titel „Geschäftsführer“ und/oder „Vorstandsvorsitzender“ nicht berührt werden.

Auch im Schweizer Handels- und Gesellschaftsrecht hat der Begriff des CEO keine Bedeutung. Er gilt lediglich als Funktionsumschreibung meist für den Geschäftsführer, wenn dieser in Personalunion auch als Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung amtiert.

Siehe auch

  • Vorsitzender
  • Vorgesetzter
  • Linienorganisation
  • CEO-Disease

Weblinks

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