Gefährliche Stoffe und Güter

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Die Bezeichnung Gefährliche Stoffe und Güter (kurz GSG) subsumiert Gefahrstoffe (also gefährliche chemische Substanzen an sich) und Gefahrgüter.

Unter gefährlichen Gütern (Gefahrgut) versteht man nach den Gefahrgutvorschriften Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während des Transportes Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen und die Umwelt ausgehen können.

Das Gefahrstoffrecht hingegen stellt im Wesentlichen sicher, dass Personen, die mit den betreffenden Stoffen arbeiten, nicht zu Schaden kommen. Die meisten Gefahrstoffe gelten bei der Beförderung auch als Gefahrgut.

Bei Unfällen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern existieren aufgrund der besonderen Aufgaben und Gefahren spezielle Einsatzmittel der Feuerwehren.

Siehe auch

  • Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern
  • Gefahrgut

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