Elastizitätsgrenze

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Als Elastizitätsgrenze eines Materials oder Werkstoffes bezeichnet man die Größe der mechanischen Spannung, bei deren Überschreiten eine nicht reversible Dehnung oder Stauchung bzw. plastische Verformung auftritt. Im Spannungs-Dehnungs-Diagramm ist es der Punkt, in dem die Spannungskurve vom linearen Verlauf abweicht. Dieser Punkt ist aber nicht eindeutig definiert, sondern von der Messmethode abhängig. Die Elastizitätsgrenzwerte werden neben anderen Materialwerten für die Berechnung und Bestimmung der Festigkeit und Stabilität mechanischer Konstruktionen verwendet.

Die Elastizitätsgrenze kann entweder als Streckgrenze (Re) oder als Dehngrenze (Rp) gemessen werden:

  • Die Streckgrenze Re bezeichnet diejenige Spannung, bis zu der ein Werkstoff keine sichtbare plastische Dehnung zeigt. Wenn die Spannung beim weiteren Aufbringen einer Dehnung wieder abfällt, liegt eine obere (ReH) und untere (ReL) Streckgrenze vor.
  • Die Dehngrenze Rp ist die auf einen Körper aufgebrachte Spannung, die nach dem Entlasten eine geringe Verformung (= 0,2 % bleibende Verformung) ergibt. Die gemessene Verformung wird als Index angegeben, der übliche Wert ist 0,2 % (Rp0,2), in Ausnahmefällen auch 0,01 % oder 0,005 %.

Siehe auch

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