Deklaration von Helsinki

Deklaration von Helsinki

Dieser Artikel beschäftigt sich mit den ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen. Zur Deklaration von Helsinki zur Patientensicherheit in der Anästhesiologie siehe dort.

Als Deklaration von Helsinki wird eine Deklaration des Weltärztebundes zu Ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen bezeichnet. Sie wurde von der 18. Generalversammlung des Weltärztebundes in Helsinki im Juni 1964 verabschiedet. Der Text wurde mehrfach revidiert:

  • im Oktober 1975 durch die 29. Generalversammlung in Tokio, Japan
  • im Oktober 1983 durch die 35. Generalversammlung in Venedig, Italien
  • im September 1989 durch die 41. Generalversammlung in Hong Kong
  • im Oktober 1996 durch die 48. Generalversammlung in Somerset West, Republik Südafrika
  • im Oktober 2000 durch die 52. Generalversammlung in Edinburgh, Schottland
  • Eine Klarstellung („Note of Clarification“) zu der Verwendung von placebo-kontrollierten Versuchen (Paragraph 29) wurde im Oktober 2002 in Washington vorgenommen.
  • Eine Klarstellung („Note of Clarification“) zu Paragraph 30 wurde 2004 in Tokio vorgenommen. Hierin wird nochmals beteuert, dass nach Ende der Studie der Patient Zugang zu den am wirksamsten erwiesenen prophylaktischen, diagnostischen und therapeutischen Verfahren erhalten soll.
  • Aktuelle Revision vom Oktober 2008 in Seoul, Südkorea. Die Klarstellungen von 2002 und 2004 wurden in die Deklaration von Helsinki aufgenommen. Zusätzlich wurde die Registrierung von Studien in Studienregistern eingeführt.

Die Deklaration gilt allgemein als Standard ärztlicher Ethik. Sie wird in vielen Ländern angewendet, allerdings in unterschiedlichen Fassungen. Auch in Deutschland beziehen sich die Ethikkommissionen im Rahmen klinischer Studien derzeit auf verschiedene Revisionen dieser Deklaration. Die World Medical Association (WMA) akzeptiert allerdings nur die jeweils aktuelle Version als gültig.

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