Begrenzte Menge

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Begrenzte Menge oder auch Limited Quantities (LQ) ist die Kurzbezeichnung für den Begriff in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter aus dem Gefahrgutrecht.

Die begrenzten Mengen im Sinne des ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Diese teilweise Befreiung kann nur für Versandstücke verwendet werden, die aus einer Innenverpackung (z. B. Flasche) und Außenverpackung (z. B. Karton, Tray) bestehen. Der Fassungsraum einer Innenverpackung ist je nach Gefahrgut begrenzt und kann aus dem ADR Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a entnommen werden. Das Gesamtgewicht des gesamten Versandstückes ist mit 30 kg (Karton) bzw. 20 kg (Tray) begrenzt.[1] Für bestimmte Gefahrgüter kann diese Befreiung nicht angewendet werden; das wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass der Fassungsraum der Innenverpackung mit 0 angesetzt wird.

Werden besonders kleine Mengen (z. B. 10 x 5 ml) an Gefahrgütern verpackt und versendet, so kann auch die generelle Freistellung für in freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter nach Kapitel 3.5 ADR verwendet werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße -ADR 2011, Kapitel 3.4 in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter

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