Backmittel

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Backmittel (auch Backhilfsmittel) sind flüssige, kremartige, pulver- oder pastenförmige Substanzen, die dem Teig von Brot oder Backwaren zugesetzt werden. Ihr Einsatz hat den Zweck, die Verarbeitung des Teiges oder einer Masse zu erleichtern, für eine gleichbleibende Produktqualität zu sorgen sowie die wechselnden Verarbeitungseigenschaften der Rohstoffe auszugleichen und die Qualität der Produkte zu erhöhen. Seit 1972 lautet die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung „Backmittel“, vorher lautete sie „Backhilfsmittel“; in Österreich sind beide Begriffe üblich.

Typische Bestandteile eines Backmittels für Weizengebäcke sind: Quellmehle, Quellstärken, Hydrokolloide, Emulgatoren, Weizenkleber (Gluten), Malzmehl, Zucker, Phosphate, Enzyme, Ascorbinsäure, Säuerungsmittel, Milchpulver, Molkepulver.

Die meisten Bestandteile der Backmittel müssen deklariert werden: wahlweise mit ihrem chemischen Namen oder der zugehörigen E-Nummer. Ausgenommen ist der Verkauf von unverpacktem Gebäck. Hier kann der Kunde allerdings die Liste aller Zusatzstoffe einschließlich Backmittel zur Ansicht verlangen.

Die Backmittel sind unterschiedlich in ihrer Zusammensetzung. Deshalb werden sie in Backwarengruppen oder nach ihrer Wirkung (Konservierung, Frischhaltung) eingeteilt:

Die Anwendungsmengen richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Backmittel und werden vom Backmittelhersteller in den Anwendungsvorschriften angegeben (auch Deklarationspflicht).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kennwort Lebensmittel, 3. Auflage 2010, aid infodienst e.V., ISBN 9783830809357

Siehe auch

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