Überkopfverglasung

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Als Überkopfverglasung werden Verglasungen bezeichnet, die an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind und einen Neigungswinkel aus der Vertikalen von mehr als 10° aufweisen [1].

Genauer geregelt werden solche Verglasungen in Deutschland in den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV). Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung mit einer Lichtfläche bis zu 1,6 m² und Verglasungen von Kulturgewächshäusern sind hiervon in der MBT ausgenommen. Allerdings sind auch Verglasungen geringerer Neigung als Überkopfverglasungen einzustufen, wenn Belastungen erwartet werden, die nicht nur kurzzeitigen veränderlichen Einwirkungen unterliegen, z. B. durch Schneeanhäufung bei Sheddächern.

Bei Isolierglas ist die äußere Scheibe bei Überkopfverglasung ein randschichtgehärtetes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), die innere ein Verbund-Sicherheitsglas (VSG). Die innere Scheibe muss die äußere im Bruchfall tragen können. Bricht auch die innere Scheibe, muss sie eine Resttragfähigkeit aufweisen, um genügend Zeit für das Bemerken des Schadensfalls und zum Austauschen der Scheibe zu gewährleisten.

Das Verbund-Sicherheitsglas für Überkopfverglasung wird häufig aus teilvorgespanntem Glas hergestellt, da dieses im Bruchfall durch die entstehenden größeren Glasstücke auch eine größere Resttragfähigkeit bietet.

Einzelnachweise

Weblinks

  • Die TRLV beim Deutschen Institut für Bautechnik (PDF-Datei; 114 kB)

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