Güteklasse

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Güteklassen oder Handelsklassen sind Einteilungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der Fischerei nach bestimmten Gesichtspunkten der Beschaffenheit, insbesondere nach Qualität und Herkunft. Zweck der Einteilung ist die Förderung der Marktübersicht, des Absatzes, der Erzeugung und der Qualität dieser Erzeugnisse. Insbesondere sollen Handelsklassen dem Verbraucher erleichtern, eine sachgerechte Wahl zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu treffen.

Gesetzliche Grundlage für die Einteilung der Waren ist in Deutschland das Handelsklassengesetz, auf Grund dessen der Bundesminister für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister für die einzelnen Erzeugnisgruppen die Handelsklassen durch Rechtsverordnung einführt.

Handelsklassen bei Lebensmitteln

Die Einteilung von Lebensmitteln in Handelsklassen soll es dem Verbraucher erleichtern, eine sachgerechte Wahl zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu ermöglichen. Eine weitere Wirkung besteht im Anreiz für den Anbieter, nach festgelegten Gesichtspunkten bestimmte Ware herzustellen, EU-weit und innerhalb der Mitgliedsländer in einem übersichtlichen Handel anbieten zu können und ein Qualitätsmanagement einzuführen, um so stetig gleich bleibende oder sich verbessernde Beschaffenheit des betreffenden Erzeugnisse anbieten zu können.

Merkmale der Einteilung

Handelsklassen teilen Erzeugnisse der Landwirtschaft oder Fischerei insbesondere nach den Merkmalen der Qualität, Herkunft, Art und Weise sowie Zeitpunkt der Erzeugung, Gewinnung, Herstellung und Behandlung, Angebotszustand, Reinheit und Zusammensetzung, Sortierung und Beständigkeit bestimmter Eigenschaften ein. Es können für Erzeugnisse auch Bezeichnung, Kennzeichnung, Aufmachung, Ausformung, Verpackung, Mengen- und Gewichtseinheiten, die nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, festgesetzt werden.

Es kann ferner bestimmt werden, dass bestimmte Erzeugnisse nur nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es kann auch bereits vorgeschrieben sein, dass bereits die bloße Einfuhr oder die Ausfuhr der betreffenden Erzeugnisse nach oder aus Deutschland den Maßgaben der jeweiligen Handelsklasse entsprechen muss.

Art der Erzeugnisse

Von der Einteilung in Handelsklassen sind die Erzeugnisse Landwirtschaft einschließlich des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der gewerblichen Tierhaltung und der Imkerei und die in der Fischerei gewonnenen Erzeugnisse, ferner die daraus durch Be- und Verarbeitung hergestellten Lebensmittel. Ausgenommen sind die den Vorschriften des Weingesetzes unterliegenden Erzeugnisse, die einer besonderen Einteilung nach Maßgabe des Weingesetzes unterliegen.

Kritik an Handelsklassen

Probleme entstehen insbesondere deswegen, weil eine Handelsklasse - wie jede andere Form der Qualitätskennzeichnung - immer nur einige wenige Eigenschaften der Waren hervorheben kann. Damit wird den bezeichneten Eigenschaften eine besondere Bedeutung zuerkannt (z. B. Aussehen), während andere Eigenschaften von möglicherweise ebenso großer Bedeutung (z. B. Gehalt an Pflanzenschutzmitteln) nicht bezeichnet und damit in ihrem Gewicht herabgestuft werden. Bisher hat die EU „eigene, zusammenhängende Regeln über Qualitätskennzeichnungen“ nicht entwickelt. Häufig führen die Mitgliedsstaaten in unterschiedlicher Weise die EU-Qualitätskennzeichnungen aus und lassen - etwa bei Wein[1] - zusätzliche Prädikate (z. B. die Qualitätsstufe „Prädikat Auslese“ oder „Grand Cru“) zu, so dass es bei den „zugelassenen Angaben eher um Werbung mit Qualitätsangaben geht als um Angaben, die dem Verbraucher klare Hinweise auf die Beschaffenheit des Weines geben und ihm so eine Auswahl nach Qualitätsgesichtspunkten ermöglichen.“[2].

Obst und Gemüse

Als EU-Qualitätsnorm[3] für Obst und Gemüse hat der Gesetzgeber zwecks besserer Marktübersicht und zum Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger Ware folgende Güteklassen bindend festgelegt:

Gemeinsame Merkmale aller Klassen: ganz, fest, gesund, sauber, Rückstände an Pflanzenschutzmitteln sind auf ein unbedenkliches Maß begrenzt, frei von fremdem Geruch und Geschmack, frei von Schädlingen, frei von Schäden durch Schädlinge, frei von übermäßiger Feuchtigkeit, genügend entwickelt (reif).

Die Verpackung muss zum Schutz der Erzeugnisse stabil sein.

Klassenkriterien[4]:

Handelsklasse Extra (H. Extra) höchste Qualität; frei von jeglichen Fehlern (ganz, glatt, fest, prall), gut geformt, einheitliche Farbbeschaffenheit, gleiche Größe.

Handelsklasse I (H. I) gute Qualität; leichte Form- und Entwicklungsfehler, leichte Farbfehler, sehr leichte Quetschungen, ausreichende Festigkeit. Kartoffeln dürfen nur als H. I im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden.

Handelsklasse II (H. II) mittlere Qualität; gröbere Fehler, gröbere Farbabweichungen sind zulässig. In jedem Fall sind die Mindesteigenschaften einzuhalten. Fast alle Bio-Artikel tragen die H. II.

Fleisch

Die Qualität des Fleisches wird in 4 Güteklassen eingeteilt, die vorwiegend durch den Fett-, Knochen- und Knorpelanteil bestimmt werden. So sind zarte und von Fett weitgehend freie Filet- und Lendenstücke von höchster Qualität und entsprechend teuer. [5] [6]

  • 1. Güte: z. B. Rippenbraten (Rind), Rippenstück und Schinken (Schwein), Keule (Kalb), Rücken und Keule (Schaf)
  • 2. Güte: z. B. Mittelbrust (Rind), Kamm und Bruststück (Schwein), Rücken und Kamm (Kalb), Bug (Schaf)
  • 3. Güte: z. B. Brustkern und Kamm (Rind), Bauch (Schwein), Hals und Bauch (Kalb), Hals und Brust (Schaf)
  • 4. Güte: z. B. Querrippenstück (Rind), Kopf (Schwein), Kopf (Kalb)

Diese Handelsklassen berücksichtigen nicht alle Faktoren der Fleischqualität (z. B. die Wässrigkeit des Gewebes) und auch nicht die Aufzuchtform wie z. B. ökologische Viehzucht.

Daneben gibt es z.B., bei Schweinefleisch die Unterteilung der Handelsklassen nach dem Magerfleischanteil. Die Klassen sind E,U,R,O,P, wobei E die höchste Klasse ist.[7]

Sonstige Anwendungen von Güteklassen

Der europäische Gesetzgeber und technische Verbände haben auch für weitere Gebiete Güteklassen festgelegt.

Gewässer

Gewässergüteklassen gelten als Bewertungsmaß für Gewässer und werden mittels standardisierter Untersuchungen der Lebensgemeinschaft bestimmt.

Technik

Hier kommt es zu nach Beschaffenheitsmerkmalen und gewährleisteten Eigenschaften in technischen Normen (z. B. ISO-Norm) festgelegten Einteilungen. Diese sind etwa bei Baustoffen verbreitet.

Weitere Beispiele:

  • Zu verschiedenen Messgeräten, z. B. Stromwandler oder Zeigermessgeräte mit Drehspulmesswerk, gibt man Güteklassen an, die hier Genauigkeitsklassen heißen.

Siehe auch

  • Prädikat (Qualität)
  • Verbraucher und Recht

Literatur

  • Ludwig Krämer: EWG-Verbraucherrecht. Nomos, Baden-Baden 1985

Quellen

Weblinks

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