2,4-Diaminotoluol

2,4-Diaminotoluol

Strukturformel
Struktur von 2,4-Diaminotoluol
Allgemeines
Name 2,4-Diaminotoluol
Andere Namen
  • 4-Methyl-m-phenylendiamin
  • 2,4-Toluylendiamin
Summenformel C7H10N2
CAS-Nummer 95-80-7
PubChem 7261
Kurzbeschreibung

bräunliche Schuppen mit ammoniakartigem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 122,17 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

99 °C [1]

Siedepunkt

285 °C [1]

Dampfdruck

1 hPa (106 °C)[1]

Löslichkeit

35 g·l−1 in Wasser [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350-341-361f-301-312-373-317-411
P: 201-​273-​309-​310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 45-21-25-43-48/22-62-68-51/53
S: 53-45-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

2,4-Diaminotoluol ist eine giftige chemische Verbindung, die in reiner Form aus bräunlichen, schwach nach Ammoniak riechenden Schuppen besteht. Es ist ein Zwischenprodukt bei der Herstellung von Polyurethan und entsteht bei der katalytischen Hydrierung von 2,4-Dinitrotoluol.[4] 2,4-Diaminotoluol ist krebserregend.[5]

Verwendung

Die weitaus größte Menge von 2,4-Diaminotoluol entsteht als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Urethanen, die Grundlage für Polyurethan-Kunststoffe sind. Kleinere Mengen werden bei der Synthese von Industrie-Farbstoffen gebildet.

Sicherheitshinweise

2,4-Diaminotoluol gilt als krebserzeugend, ist möglicherweise fruchtschädigend und möglicherweise erbgutverändernd.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu 2,4-Diaminotoluol in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. April 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 95-80-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. U.S. Patent 3246035
  5. NTP Abstract