Natriumamalgam

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Wikipedia:Redaktion Chemie/ausgeblendete Strukturformel
Allgemeines
Name Natriumamalgam
Summenformel variiert abhängig vom Anteil an im Quecksilber gelöstem Natrium; typischerweise etwa Na2Hg
CAS-Nummer 11110-52-4
PubChem 9837419
Kurzbeschreibung

grauer, spröder Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse variabel
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

abhängig von der Zusammensetzung; 61 °C bei 20 % Na [2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
02 – Leicht-/Hochentzündlich 05 – Ätzend 06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 260-314-330-360-372-410
P: 201-​223-​231+232-​260-​370+378-​422Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]
Leichtentzündlich Giftig
Leicht-
entzündlich
Giftig
(F) (T)
R- und S-Sätze R: 11-14/15-23/24/25-33-34-42/43
S: 16-26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Natriumamalgam ist eine Legierung von Natrium und Quecksilber. Es ist ein technisch wichtiges Reduktionsmittel in der anorganischen Chemie. Es wird in großem Maßstab hergestellt und entsteht bei der Chloralkali-Elektrolyse als Zwischenprodukt. Natriumamalgam wird mit Wasser zu Natronlauge, Wasserstoff und Quecksilber zersetzt, das im Kreislauf wieder zur Elektrolyse verwendet wird.

In der organischen Chemie wird Natriumamalgam zur Reduktion von Nitroverbindungen, zur Hydrierung von Mehrfachbindungen sowie von Disulfiden, zur Dehalogenierung von Halogenparaffinen und zur Abspaltung von Sulfogruppen verwendet.[4]

Einzelnachweise

  1.  Hans-Dieter Barke, Al Hazari, Sileshi Yitbarek: Misconceptions in Chemistry: Addressing Perceptions in Chemical Education. 1. Auflage. Springer, 2009, ISBN 978-3540709886, S. 133ff.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt Sodium mercury amalgam bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 18. Mai 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Otto-Albrecht Neumüller (Herausgeber): Römpps Chemie Lexikon, Frank'sche Verlagshandlung, Stuttgart, 1983, 8. Auflage, S. 2727−2728, ISBN 3-440-04513-7.

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