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Drogenkonsumraum

Drogenkonsumräume, umgangssprachlich Fixerstuben, Druckräume oder Gassenstübli genannt, sind Einrichtungen, die die Ausstattung für einen risikominimierenden, meist intravenösen Konsum von Heroin, Kokain, sowie deren Derivaten bereitstellen. Dies beinhaltet z.B. die Bereitstellung von sterilem Spritzbesteck und die Ausgabe von Pflastern und Tupfern. Der Besitz der mitgebrachten Substanz zum Eigenverbrauch wird passiv geduldet, sie sind damit Bestandteil der Akzeptierenden Drogenarbeit.

Legaldefinition

In Deutschland wird der Begriff des Drogenkonsumraumes durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seinen §10a Abs.1 definiert:

(Eine Einrichtung), in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt wird.

Der eigentliche Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht verboten, da er als straffreie Selbstschädigung gilt.

Drogenpolitische Zielsetzung

Die Ziele der Einrichtungen sind die Akuthilfe bei einer lebensgefährlichen Überdosis, Vermeidung von Infektionskrankheiten durch unhygienische Bedingungen beim Konsum der Drogen und die Möglichkeit, durch „akzeptanzorientierte Drogenhilfe“ Schwerstabhängige an weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.

Drogenkonsumräume weltweit

Weitere Drogenkonsumraumprojekte existieren in Australien, der Schweiz, den Niederlanden, in Norwegen, in Luxemburg und in Österreich.

Drogenkonsumräume in Deutschland

Derzeit existieren Erlaubnisverordnungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in folgenden Bundesländern:

Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

Politische Debatten

Der Suchtstoffkontrollrat / International Narcotics Control Board (INCB) des UN Office on Drugs and Crime (UNODC) hat über Jahre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen als Verstoß gegen UN-Konventionen über psychotrope Substanzen gewertet. Im Mai 2003 besuchte erstmals eine hochrangige INCB-Kommission den Drogenkonsumraum in Münster. Auch in der bundesdeutschen Drogenpolitik bleiben diese Einrichtungen genauso wie die Medikamentenstudie zur opiatgestützten Behandlung (Originalstoffsubstitution, Heroinvergabe) umstritten. Kritiker verweisen auf die Unvereinbarkeit einer repressiven Drogenpolitik mit der Förderung des Drogenkonsums, während Befürworter die sinkenden Drogentotenzahlen und die Zustände beim illegalen Konsums als Grund anführen.

Rechtspolitisch ergeben sich aus der Struktur der passiven Duldung des Besitzes von Betäubungsmitteln einige offene Fragen. Das Offizialprinzip verpflichtet Polizisten, jeder Straftat nachzugehen. Dies gilt auch für den Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, auch wenn in der Regel eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist. Da jedoch ein repressives Verhalten der Polizei mit dem niedrigschwelligen Ansatz eines Drogenkonsumraumes am gleichen Ort unvereinbar ist, verpflichten die Landeserlaubnisverordnungen die Polizisten zum aktiven Ignorieren, sofern es nur den Kreis des Besitzes zum Eigenverbrauch angeht.

Auswirkungen

Die Einrichtung von Drogenkonsumraum wurde in Deutschland vielfach wissenschaftlich begleitet, so dass Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden können. Jedoch hängen die konkreten Auswirkungen von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Drogenkonsumraums (z.B. Einbindung in die anderen Strukturen der Drogenarbeit und Sozialarbeit, Lage, Situation der lokalen Drogenszene etc.) ab.

In Berlin wurden folgende Erfahrungen gesammelt:

  • Die Akzeptanz der Drogenkonsumräume im Wohnumfeld war mit 70 % bis 80 % Zustimmung relativ hoch. Als Hauptursache wurde genannt, dass die (im Vorfeld vielfach befürchtete) Ausweitung der Szenebelastung nahe der Konsumräume vermieden wurde.
  • Die Zahl der Nutzer der Drogenkonsumräume war relativ gering und betrug ca. 15 % der geschätzten Konsumenten harter Drogen. Auch gelang es nicht, Nutzer neu anzusprechen, die von der bisherigen Drogenarbeit nicht erfasst wurden
  • Die Nutzer geben als Nutzen primär die Vermittlung gesundheitsbezogener Inhalte und medizinische Behandlungen an. Darüber hinaus erklärte ein Drittel der, zur Aufnahme weiterführender Hilfen motiviert worden zu sein[1]

Literatur

  • Sebastian Poschadel et al.: Evaluation der Arbeit der Drogenkonsumräume in der Bundesrepublik Deutschland. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Nomos, Baden-Baden 2003, ISBN 3-8329-0073-X.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Abschlussbericht der Evaluation in Berlin, Juli 2005
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