Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
Kurztitel: Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Abkürzung: WRMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 753-12
Ursprüngliche Fassung vom: 20. August 1975
(BGBl. I S. 2255)
Inkrafttreten am: 1. September 1975
Neubekanntmachung vom: 5. März 1987
(BGBl. I S. 875)
Letzte Neufassung vom: 29. April 2007
(BGBl. I S. 600)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
5. Mai 2007
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 2. November 2011
(BGBl. I S. 2162, 2168)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. November 2011
(Art. 6 G vom 2. November 2011)
GESTA: N020
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), im Langtitel als „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln” bezeichnet, regelt die umweltverträgliche Zusammensetzung von Wasch- und Reinigungsmitteln auf dem deutschen Markt.

Insbesondere die biologische Abbaubarkeit der in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside und die enthaltenen Mengen an Phosphaten sind wichtige Aspekte[1]. Neben dem Verbot von bestimmten Inhaltsstoffen sind die Hersteller zudem verpflichtet, eine Kennzeichnung bzw. Veröffentlichung der verwendeten Inhaltsstoffe, sowie Angaben zum Wasserhärtebereich vorzunehmen.[2] Ein Vorläufer des WRMG war das „Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln” vom 5. September 1961 (BGBl. I S. 1653).

Im Jahr 2010 wurde auf Grundlage des Gesetzes das Reinigungsmittel Por Çöz vorläufig verboten, da es mit 20 % Salpetersäure eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstelle. Dies ist das erste Mal, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.[3]

Weblinks

Fußnoten

  1. www.bmu.de: Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, WRMG im Volltext, abgerufen am 6. April 2010
  2. www.storebird.de: Umweltverträglichkeit von Reinigungsmitteln
  3. Bundesumweltamt, Presse-Information 051/2010, 28. Oktober 2010. Online
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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