Erythrosin

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Strukturformel
Struktur von Erythrosin
Allgemeines
Name Erythrosin
Andere Namen
  • Erythrosin B
  • Dinatrium-2,4,5,7- tetraiodfluoresceinat
  • Dinatrium-2-(2,4,5,7-tetraiod- 6-oxido-3-oxo-xanthen-9-yl)benzoat
  • C.I. 45430
  • Acid Red 51
  • Pyrosin B
  • Tetraiodofluorescein
  • Eosin J
  • Iodoeosin
  • E 127
Summenformel C20H6I4Na2O5
CAS-Nummer 568-63-8
PubChem 27872
Kurzbeschreibung

braunes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 879,86 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: 264-​270-​301-​+312-​330-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22
S: 36
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Erythrosin ist ein rosaroter Lebensmittelfarbstoff (E 127), chemisch das Bi-Natriumsalz von 2,4,5,7-Tetraiodfluorescein. Es gehört zur Gruppe der Xanthenfarbstoffe.

Erythrosin ist stark iodhaltig (57,7 % Iod). Der Farbstoff ist in letzter Zeit wegen möglicher Allergieauslösung und möglicher Beeinflussung der Schilddrüsenfunktionen ins Zwielicht geraten (siehe dazu auch Iodunverträglichkeit). Der Eingriff in die Schilddrüsenfunktion soll z. B. unkontrollierte Impulsivität von hyperaktiven Kindern auslösen können.

Die Verwendung ist derzeit nur noch eingeschränkt zulässig: bei Cocktailkirschen, Kaiserkirschen, Kosmetika (häufig bei Lippenstiften), in Tiernahrung, zur Färbung von Ostereiern sowie als Arzneimittelzusatzstoff, z. B. in Alprazolam und bestimmten Methylphenidat-Präparaten. Erythrosin wird vereinzelt auch in Zahnbelag-Färbetabletten eingesetzt.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Datenblatt Erythrosin bei AlfaAesar, abgerufen am 24. Februar 2010 (JavaScript erforderlich).
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Weblinks

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